Stefan Schwab

Arbeitsrecht in der Umstrukturierung


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des gebildeten Betriebsratsgremiums

       b)Nachträgliche Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums

       7.Wirtschaftsausschuss

       a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang

       b)Rechtsfolgen für den Bestand des Wirtschaftsausschusses

       8.Sprecherausschuss der leitenden Angestellten

       a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang

       b)Rechtsfolgen für das Amt des Sprecherausschusses und die Rechtsstellung der Sprecherausschussmitglieder

       9.Europäischer Betriebsrat

       a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang

       b)Rechtsfolgen für das Amt und die Rechtsstellung Europäischer Betriebsräte

       II.Formwechsel

       1.Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang

       2.Rechtsfolgen für das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen auf betrieblicher Ebene

       D.Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

       I.Übertragende Umwandlung

       1.Betriebsvereinbarung, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarung, Sprecherausschussvereinbarung

       a)Betriebsvereinbarungen

       b)Gesamtbetriebsvereinbarungen

       c)Konzernbetriebsvereinbarungen

       d)Sprecherausschussvereinbarungen

       2.Tarifverträge

       a)Firmentarifverträge

       aa)Verschmelzung

       bb)Spaltungen

       (1)Aufspaltung

       (2)Abspaltung und Ausgliederung

       cc)Vermögensübertragung

       b)Verbandstarifverträge

       aa)Verschmelzung

       bb)Spaltungen

       3.Besonderheiten bei Kettenumwandlungen

       II.Formwechsel

       E.Unternehmensumwandlung und Betriebsänderung

       I.(Widerlegliche) Vermutung eines Gemeinschaftsbetriebs bei Spaltungen

       II.Vorgaben für die Sozialplandotierung bei Betriebsänderungen

       F.Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung

       I.Übertragende Umwandlung

       1.Umwandlungsbedingte Veränderungen des Mitbestimmungsregimes

       2.Befristete Mitbestimmungsbeibehaltung nach § 325 Abs. 1 UmwG

       a)Anwendungsvoraussetzungen

       aa)Der übertragende Rechtsträger als Bezugsobjekt

       bb)Abspaltung