Dennis Bock

Handbuch des Strafrechts


Скачать книгу

entgegen, da § 252 StGB keinen Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue kennt.[346]

      79

      80

      81

      

      Gegen den Täter kann die Sicherungsverwahrung angeordnet oder deren Anordnung vorbehalten werden (§§ 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b, Abs. 2 und 3 S. 1 und 2, 66a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB). Schließlich besteht die Möglichkeit, nach § 256 StGB Führungsaufsicht anzuordnen.

      82

      83

      

e) Konkurrenzen

      84

      85

      

      86

      87

      88

      89