Dennis Bock

Handbuch des Strafrechts


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die Beugung der Willensfreiheit durch Nötigung im Vordergrund.[470] Nach den vorgenannten Kriterien ist zwischen den einzelnen Fallgruppen zu differenzieren: Das Vortäuschen einer Autopanne, das Gerieren als Anhalter oder sonst „schlicht täuschendes Verhalten“ wird nicht ausreichen, um einen Angriff auf die Entschlussfreiheit zu bejahen. Das Aufstellen falscher Halteschilder, das Vortäuschen eines Unglücksfalls mit Personenschaden oder einer Polizeikontrolle[471] sowie die Herbeiführung eines Rotlichtes bei einer Ampelschaltung[472] können als eine Art „psychische Autofalle“ aufgrund der Fremdbestimmtheit des Verhaltens erfasst werden. Die Vergleichbarkeit mit einer physischen Autofalle (Sperrung der Straße mit einem physisch unüberwindbaren Hindernis) ist dann gegeben.

d) Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer (Tatopfer/Tatsituation)

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      Die Tatbestandsmerkmale Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer umschreiben zunächst eine Eigenschaft des Tatopfers. Zudem ist erforderlich, dass diese Eigenschaft genau zum Zeitpunkt der Verübung des Angriffs vorliegt, sodass auch die Tatsituation beschrieben wird.

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