Dennis Bock

Handbuch des Strafrechts


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geltenden Prämissen der Schadensdefinition dar.[141]

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      8. Abschnitt: Schutz des Vermögens§ 28 Der Schutz des Vermögens im deutschen Strafrecht › E. Fazit: Zur Struktur des Vermögensstrafrechts

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      Der strafrechtliche Vermögensschutz wird sich in den kommenden Jahren weiter wandeln müssen, um auf die Risiken einer zunehmend komplexen und global agierenden Wirtschaft reagieren zu können. In seiner Suche nach Antworten auf neue kriminogene Phänomene und Bedrohungen wird das deutsche Vermögensstrafrecht immer häufiger Vorgaben der Europäischen Union und internationaler Konventionen zu beachten haben. Es ist abzusehen, dass diese Einflüsse die Ausrichtung des Vermögensstrafrechts auf den Schutz vermögenssichernder Institutionen und die Pönalisierung bereits abstrakter Vermögensgefährdungen noch verstärken wird.

      8. Abschnitt: Schutz des Vermögens§ 28 Der Schutz des Vermögens im deutschen Strafrecht › Ausgewählte Literatur

Baumann, Jürgen Der strafrechtliche Schutz bei den Sicherungsrechten des modernen Wirtschaftsverkehrs, 1956.
Baumann, Jürgen Über die notwendigen Veränderungen im Bereich des Vermögensschutzes, JZ 1972, 1 ff.
Bittmann, Folker Quantifizierung des Betrugsschadens und Untreuenachteils im Wege korrigierter ex-post-Betrachtung, NStZ 2013, 73 ff.
Bockelmann, Paul Zum Begriff des Vermögensschadens beim Betrug, JZ 1952, 461 ff.
Börner, René Die Zueignungsdogmatik der §§ 242, 246 StGB, 2004.
Cramer, Peter Grenzen des Vermögensschutzes im Strafrecht, JuS 1966, 472 ff.
Fischer, Thomas/Hoven Elisa u.a. Dogmatik