Robert Esser

Handbuch des Strafrechts


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Ziegen, Hunde, Vögel, Bienen, anderswo zu Pferden.[38] Was die prozessuale Durchsetzung betrifft, so wird die ursprüngliche Selbsthilfe sukzessive verdrängt durch ein öffentliches – vom Oberhaupt der Großfamilie geleitetes – Verfahren, zu dessen Erscheinen der Rechtsbrecher gezwungen werden kann. Wesentlich sind auch hier rituelle Äußerlichkeiten, dass nämlich das Verfahren zu einer bestimmten Zeit (etwa einer bestimmten Mondphase) an einem bestimmten (geweihten) Ort unter Vornahme bestimmter Handlungen stattfindet. Auch bei der Sachverhaltsermittlung äußert sich das magisch-irrationale Weltverständnis, indem der Reinigungseid (wiederum: bedingte Selbstverfluchung) rechtsverändernd vom Verdacht eines Rechtsbruchs befreit und die natürlich-magischen Kräfte rechtsetzend wirken, wenn etwa das Wasser nur den Unschuldigen aufnimmt, hingegen den Schuldigen oben schwimmen lässt, oder es dem Unschuldigen möglich ist, unbeschadet ein Stück Eisen mit bloßer Hand aus kochendem Wasser zu nehmen („Kesselfang“).[39]

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      2. Abschnitt: Strafrechtsgeschichte§ 5 Geschichte des europäischen Strafrechts bis zum Reformationszeitalter › D. Hoch- und Spätmittelalter (1000–1500)

D. Hoch- und Spätmittelalter (1000–1500)

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