Robert Esser

Handbuch des Strafrechts


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VII. (reg. 1073–1085) die Reform selbst weiter im Sinne der Wiederherstellung des alten kanonischen (d.h. kirchlichen) Rechts. Ihre Machtinteressen konfligieren mit denen des Kaisers konkret bei der Frage der Investitur (lat. wörtlich Einkleidung), d.h. der Einsetzung der deutschen Bischöfe, die zugleich weltliche Fürsten sind. Höhepunkt des Investiturstreits ist die Exkommunikation (der Kirchenbann) Kaiser Heinrichs IV. (reg. 1084–1105), aufgehoben nach dessen Unterwerfungsgeste („Gang nach Canossa“) 1077. Nach dem kompromisshaften Wormser Konkordat, geschlossen zwischen Papst und Kaiser, das 1122 den Streit beendet, erfolgt, anders als zuvor, die Einsetzung (nur) in das geistliche Amt durch den Papst.[47]

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