Andreas Mertens

Verteidigervergütung


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c)Kein Pauschanspruch für Wertgebühren und Auslagen

       4.Nützliches und Sinnvolles

       a)Begründung und Begründetheit des Antrags

       b)Bezifferung des Antrags

       aa)Fehlende Bindungswirkung einer Bezifferung

       bb)Vereinheitlichungsgedanken und Leitlinien

       cc)Begrenzung analog § 42 Abs. 1 Satz 4 RVG?

       c)Beschränkung auf bestimmte Verfahrensabschnitte, § 51 Abs. 1 Satz 3 RVG

       d)Verjährung

       IV.Das gerichtliche Verfahren

       V.Vorschuss, § 51 Abs. 1 Satz 5 RVG

       1.Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Satz 5 RVG

       2.Übernahme der „BRAGO-Kriterien“

       3.Vorschussgewährung für Tätigkeit im Ermittlungsverfahren

       4.Begründung des Vorschussantrags

       VI.Kostenfestsetzung

       1.Kostenfestsetzung nach § 55 RVG

       2.Anrechenbarkeit von Zahlungen

       F.Besonderheiten für den beigeordneten Verteidiger

       I.Teilpositive Auslagenentscheidung

       II.Verzicht auf die Pflichtverteidigervergütung?

       1.Problematik der Reisekosten

       2.Aufrechnung oder Unterschreitung der Pflichtverteidigervergütung

       III.Geldempfangsvollmacht

       IV.Anspruch des Pflichtverteidigers auf die Wahlverteidigervergütung, § 52 RVG

       1.§ 52 Abs. 1 RVG

       2.Kostengrundentscheidung zu Lasten der Staatskasse, § 52 Abs. 2 Alt. 1 RVG

       3.Feststellung der Leistungsfähigkeit, § 52 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 RVG

       4.Sofortige Beschwerde

       5.Neuer Antrag

       6.Weiteres Vorgehen

       Exkurs 1: Die Beratungshilfe im Straf- und Bußgeldverfahren

       A.Vorbemerkung und Allgemeines

       I.Außergerichtliche Tätigkeit für Mittellose

       II.Übernahmeverpflichtung

       III.Thematisches Spektrum der Beratungshilfe

       B.Die Bewilligungsvoraussetzungen

       I.Voraussetzungen in der Person des Rechtssuchenden

       1.Mittellosigkeit

       2.Fehlen alternativer Beratungsmöglichkeiten

       3.Keine Mutwilligkeit