Mike White

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_ec6617ec-2dea-5ca9-b70b-db983f84e358">Kundenbezogene Sicherungsmaßnahmen

       6.Kontrollen

       III.Aufgaben und Einbindung der ersten Verteidigungslinie (First Line of Defense)

       D.Umsetzungsmaßnahmen und operativer Betrieb

       I.Programm- und Stakeholdermanagement

       II.Implementierung und operativer Betrieb

       III.Outsourcing

       IV.Dokumentationsanforderungen

       V.Berichterstattung

       E.Anhang

       8. Kapitel Gruppenweite Umsetzung von Pflichten zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

       A.Einführung

       B.Regulatorische Anforderungen

       I.Internationale Regeln

       1.Financial Action Task Force

       2.EU: Geldwäsche-Richtlinien und Drittländer-RTS-Verordnung

       II.Die Zentralnorm: § 9 GwG

       1.Wortlaut der Norm

       2.Funktionen

       3.Anwendungsbereich

       4.Grundsatzpflicht

       III.Auslegungs- und Anwendungshinweise in der Kreditwirtschaft (und außerhalb)

       IV.„Mutterunternehmen“ und „Gruppe“: Der Gruppenbegriff im deutschen Geldwäscherecht früher, jetzt und zukünftig

       1.Der Gruppenbegriff nach dem Gesetzeswortlaut

       2.„Beherrschender Einfluss“ und „Gruppe“

       3.Der Primäre Normadressat „Mutterunternehmen“

       4.Zwischenholdings und pragmatische Lösung in der GwG-Novelle 2019

       V.Finanzunternehmen/„Industrieholdings“ in der Gruppe

       VI.Zusätzliche und konkretisierende Anforderungen an die „Gruppe“ im Finanzsektor

       1.§§ 25h ff. KWG

       2.§ 25l KWG

       VII.Besonderheiten für Verpflichtete außerhalb des Finanzsektors, insbesondere Güterhändler

       VIII.Exterritorialer Anwendungsbefehl

       C.Umsetzung und Zielbild

       I.Erstellen der gruppenweiten Risikoanalyse

       1.Sinn und Zweck der gruppenweiten Risikoanalyse

       2.Dokumentations-