Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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eines Angreifers nach Tatprovokation

       c)Die subjektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“

       aa)Bewusstseinslage des Täters

       bb)Beherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter Handlungsimpulse

       cc)Grenz- oder Problemfälle auf der Bewusstseinsebene des Täters

       (1)Spontantaten

       (2)Alkohol, Drogen, Affekt

       (3)Persönlichkeitsmängel

       (4)Gewalttäter aus „fremden Vorstellungswelten“

       d)Fallkonstellationen zum niedrigen Beweggrund

       aa)Tötung des Intimpartners in der Trennungsphase

       bb)Eifersucht als Triebfeder

       cc)Kindestötung durch die Mutter bei oder nach der Niederkunft

       dd)Gewalt gegen das schreiende Kleinkind

       ee)Verdurstenlassen eines Kleinkindes aus Selbstsucht

       ff)Politisch motivierte Angriffe auf fremdes Leben

       gg)Tötung zur Verhinderung kompromittierender „Enthüllungen“

       hh)Blutrache und Ehrenmorde

       (1)Beurteilungsmaßstab

       (2)Blutrache am Mörder des getöteten Bruders oder Vaters

       (3)Auftragsmord zur Rettung der Ehre

       (4)Abgrenzung vom Spontandelikt

       ii)„Grundlose“ Tötung

       jj)Tötung aus Geltungssucht und Imponiergehabe

       e)Grenz- und Streitfälle hinsichtlich der objektiven Tatseite

       aa)Rache für Diskothekenrausschmiss

       bb)Revanche für schwere Beleidigungen

       cc)Tötung eines Belastungszeugen oder Anzeigeerstatters aus Vergeltung

       2.Habgier

       3.Mordlust

       4.Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

       V.Absicht des Täters als Mordmerkmal

       1.Verdeckungsmotiv

       a)Verdeckungsabsicht

       b)Vereinbarkeit mit der Schuldform des bedingten Tötungsvorsatzes

       c)Verdeckungsmord durch Unterlassen

       d)Zweifelssatz

       2.Mordmotiv der Ermöglichung einer Straftat

       VI.Wahlfeststellung

       B.Totschlag, § 212 StGB

       I.Totschlag