Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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„Normalfall“ vorsätzlicher Tötung

       II.Besonders schwere Fälle des Totschlags, § 212 Abs. 2 StGB

       III.Minder schwere Fälle des Totschlags, § 213 StGB

       1.Verteidigungsdilemma und Zweifelssatz

       2.Prüfungsschema für Milderungsgründe

       3.Totschlag als Erwiderung auf Provokationen

       a)Art und Intensität der Provokation

       aa)Misshandlung

       bb)Schwere Beleidigung

       cc)Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt

       b)Provokationsabsicht des Opfers

       c)Tatauslösung bei Motivbündelung

       d)Der motivationspsychologische Zusammenhang

       e)Ausprägung des Erregungszustands

       f)Selbstverschuldeter Zornaffekt

       g)Täter aus fremden Kultur- und Rechtskreisen

       h)Provokation und § 21 StGB

       aa)Affektbedingte Schuldverminderung

       bb)Alkoholbedingte Schuldminderung

       4.Sonst minder schwere Fälle des Totschlags

       a)Abwägung von Erschwernis- und Milderungsgründen

       b)Weiter Beurteilungsspielraum des Schwurgerichts

       c)Zur Sperrwirkung des § 50 StGB

       aa)„Verbrauch“ von Milderungsgründen gegen § 212 Abs. 2 StGB?

       bb)„Verbrauch“ von Gründen gegen die Annahme eines Mordes?

       d)Nicht vertypte sonstige Milderungsgründe

       e)Vertypte Milderungsgründe

       aa)§ 21 StGB

       bb)Beihilfe, § 27 StGB

       cc)Versuch, § 23 StGB

       dd)Unterlassen, § 13 StGB

       ee)Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), § 46a StGB

       ff)Aufklärungshilfe, § 46b StGB

       f)Kompensation

       aa)Schulderhöhung trotz geistig-seelischen Ausnahmezustands

       bb)Zum Missverhältnis von Tatanlass und Tatfolge

       C.Mord und Totschlag durch Unterlassen

       I.Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

       II.Garantenstellung

       1.Neuerung