– Übertragungsvereinbarung,
– Information- und Offenlegungspflichten/-rechte unter Sicherheitsverträgen,
– Überbrückungskreditvertrag.
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Ausgangspunkt für diese beeindruckende Liste waren erste Musterverträge nach deutschem Recht, die zwischen 2009 und 2012 entwickelt und veröffentlicht wurden, unter anderem der Mustervertrag für Kreditportfoliotransaktionen16 sowie der Outsourcingvertrag.17
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Die praxisrelevante Arbeit der DKS findet heute vor allem in Workshops und Webinaren statt, wobei das Themenspektrum im Jahr 2020 von Themen wie NPL-Verbriefung, Datenverarbeitung im Rahmen des Portfolioverkaufsprozesses, Schuldschein, Restrukturierung bis zu den neuen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung reicht. 2021 wurden hochaktuelle Bereiche angesprochen, wie die Tokenisierung, Cash Pool Muster-Termsheet, StaRUG und Finanzierungsverträge. In der Pipeline für 2021 sind unter anderem neue wichtige Themen wie Smart Contracts, Musterrestrukturierungspläne und Ähnliches.
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Darüber hinaus arbeitet die DKS seit einiger Zeit verstärkt an Initiativen von EZB, EBA und anderen europäischen Institutionen mit, die angesichts der aktuellen Pandemie an einer Vereinfachung und Standardisierung von Kredittransaktionen in allen Jurisdiktionen der EU interessiert sind. Insbesondere Mitte 2020, als man noch von einem sehr viel stärkeren Anstieg von NPL-Zahlen, nicht zuletzt in Südeuropa, aber auch in der DACH-Region, ausging, wurde immer wieder die Idee einer europäischen Transaktionsplattform oder eines europäischen Abwicklungsinstituts, etwa nach dem Vorbild der deutschen Abwicklungsanstalten ins Spiel gebracht.18 Auch wenn diese Pläne derzeit wenig Aussicht auf Erfolg haben, so ist doch eines dadurch evident geworden: Die DKS kann und will sich nicht auf den deutschen Rechtsraum beschränken, vielmehr müssen Möglichkeiten der Ausdehnung auf den ganzen kontinentaleuropäischen Bereich und damit einer Europäisierung der Standardisierungsinitiative alsbald umgesetzt werden.
13 Bachelorthesis von Stefan Schneider und Lars Krude, betreut von Prof. Dr. Martin Faust, Frankfurt School of Finance & Management. 14 Master Thesis von Thomas Wagner, betreut von Prof. Dr. Max Bruche, Humboldt Universität. 15 Master Thesis von Valentin Ulbrecht. Die Arbeit entstand an der WHU. 16 Veröffentlicht in: Schalast (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2009/2010, S. 129ff., aktualisiert veröffentlicht in: Schalast/Keibel (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2011/2012, S. 165ff. 17 Veröffentlicht in: Schalast/Keibel (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2013/2014, S. 117ff. 18 Siehe dazu Bankenunion und Bad Banks, in: Schalast/Keibel (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2013/2014, S. 112ff.
V. Vision 2025
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Nachdem sich die DKS im deutschen Kreditmarkt, aber auch darüber hinaus, als wichtiger Player und Diskussionsplattform sowie Know-how-Träger etabliert hat, stehen nun die nächsten Schritte in Richtung einer europäischen Loan Market Association an. Weiter ist jetzt sicherlich der richtige Zeitpunkt gekommen, um mit den bereits bestehenden anderen Kreditmarktakteuren eine stärkere Zusammenarbeit und einen konstruktiven Austausch, insbesondere mit dem angloamerikanischen Rechtsraum, dem Common Law sowie Südostasien in Gang zu setzen.
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Doch vielleicht noch wichtiger ist es jetzt, weitere Formate zu entwickeln, das heißt neben den Workshops verstärkt Konferenzen, idealerweise mit weiteren Kooperationspartnern aus anderen Mitgliedsstaaten der EU. Schließlich ist jetzt schon absehbar, dass bestimmte aktuelle Themen die Diskussion zu Kreditmarktstandards in den nächsten Jahren neu und anders prägen werden. Ein solcher Megatrend ist das Thema ESG,19 weswegen in diesem Jahr auch ein DKS-Sonderaward für eine Arbeit in diesem Bereich vergeben wurde.20 Damit liegt die Zukunft der DKS zunächst in der stärkeren Vernetzung mit anderen vergleichbaren Institutionen, insbesondere in der EU, dem UK und den USA. Das mittelfristige Ziel wäre dann eine European Loan Market Association, die APLMA hat dies ja für ihre Region bereits vorgezeichnet. Insoweit viele weitere spannende Aufgaben, die die nächsten Jahre der DKS prägen werden.
19 Am 28.7.2021 haben die LMA und die European Leveraged Finance Association (ELFA) gemeinsam eine Best Practice Guidance zu Sustainability linked Leveraged Loans veröffentlicht. 20 Does ESG-focused shareholder activism generate alpha?, Master Thesis von Valentin Ulbrecht.
I. Überblick über die bestehenden EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung
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Zur Herleitung und fachlichen Einordnung der neuen EBA-Leitlinie für die Kreditvergabe und -überwachung („EBA Guideline on Loan Origination & Monitoring“, nachfolgend auch „EBA GL LOM“, „EBA Leitlinie“) sei einleitend noch einmal darauf hingewiesen, dass eines der Hauptziele der europäischen Bankenaufsicht die Sicherstellung der Finanzstabilität in Europa darstellt.1 Dies geht einher mit einer Vereinheitlichung und Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen, da mit der neuen EBA-Leitlinie, die in diesem Abschnitt behandelt wird, auch direkt zwei weitere Guidelines als wesentlich zu betrachten sind, welche zusammen das Gesamtpaket abbilden:
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Das sind einerseits die Leitlinien zur internen Governance aus 2017 (EBA/GL/2017/11), die parallel dazu gültig bleiben und im Wesentlichen eine wirksame und umsichtige Unternehmensführung fördern sollen bzw. Vorgaben dazu machen. Daneben sind dies die Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06), die Risikomanagementpraktiken für Kreditinstitute für das Management von notleidenden Risikopositionen
(NPEs), gestundeten Risikopositionen (FBEs) und Rettungserwerben festlegen. Die neue EBA GL LOM (EBA/GL/2020/06) schließt mit Regelungen zu den internen Richtlinien und Vorgaben für die Gewährung und Überwachung von Krediten während ihres gesamten Lebenszyklus nun sozusagen eine Lücke im Kreditbereich im Lichte der Maxime der Harmonisierung der regulatorischen Vorgaben.
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Mit der Veröffentlichung der neuen Leitlinie wird die EBA-Leitlinie zur Kreditwürdigkeitsprüfung aus 2015 (EBA/GL/2015/11) abgelöst.
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Im Jahr 2019 wurde ein Konsultationspapier zur EBA-Leitlinie veröffentlicht, deren Regelungsinhalt sich im Rahmen der Konsultation bis zur am 30.6.2020 final veröffentlichten Leitlinie noch wesentlich änderte.
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Schon das Konsultationspapier zeigte, dass tiefgehende Einschnitte in den Kernbereich einer jeden Bank mit der neuen Regulierung verbunden sein würden. Der sich daraus abzeichnende erhebliche Umsetzungsaufwand wurde als Alarmzeichen erkannt und die Umsetzung in der Praxis auf Bankenseite entsprechend rege und intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden einige Vorgaben der Aufsicht grundsätzlich angepasst.
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Wesentliche Kernänderungen gegenüber der Konsultationsfassung werden nachfolgend erläutert:
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Zum einen wurde das Inkrafttreten aufgrund der verspäteten Publikation der finalen Leitlinienfassung auf den 30.6.2021 verschoben und durch die aktuell besonderen Herausforderungen durch COVID-19 im operativen Geschäft