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Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards


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       – Übertragungsvereinbarung,

       – Information- und Offenlegungspflichten/-rechte unter Sicherheitsverträgen,

       – Überbrückungskreditvertrag.

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      Die praxisrelevante Arbeit der DKS findet heute vor allem in Workshops und Webinaren statt, wobei das Themenspektrum im Jahr 2020 von Themen wie NPL-Verbriefung, Datenverarbeitung im Rahmen des Portfolioverkaufsprozesses, Schuldschein, Restrukturierung bis zu den neuen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung reicht. 2021 wurden hochaktuelle Bereiche angesprochen, wie die Tokenisierung, Cash Pool Muster-Termsheet, StaRUG und Finanzierungsverträge. In der Pipeline für 2021 sind unter anderem neue wichtige Themen wie Smart Contracts, Musterrestrukturierungspläne und Ähnliches.

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      13 Bachelorthesis von Stefan Schneider und Lars Krude, betreut von Prof. Dr. Martin Faust, Frankfurt School of Finance & Management. 14 Master Thesis von Thomas Wagner, betreut von Prof. Dr. Max Bruche, Humboldt Universität. 15 Master Thesis von Valentin Ulbrecht. Die Arbeit entstand an der WHU. 16 Veröffentlicht in: Schalast (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2009/2010, S. 129ff., aktualisiert veröffentlicht in: Schalast/Keibel (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2011/2012, S. 165ff. 17 Veröffentlicht in: Schalast/Keibel (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2013/2014, S. 117ff. 18 Siehe dazu Bankenunion und Bad Banks, in: Schalast/Keibel (Hrsg.), NPL Jahrbuch 2013/2014, S. 112ff.

       V. Vision 2025

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      Nachdem sich die DKS im deutschen Kreditmarkt, aber auch darüber hinaus, als wichtiger Player und Diskussionsplattform sowie Know-how-Träger etabliert hat, stehen nun die nächsten Schritte in Richtung einer europäischen Loan Market Association an. Weiter ist jetzt sicherlich der richtige Zeitpunkt gekommen, um mit den bereits bestehenden anderen Kreditmarktakteuren eine stärkere Zusammenarbeit und einen konstruktiven Austausch, insbesondere mit dem angloamerikanischen Rechtsraum, dem Common Law sowie Südostasien in Gang zu setzen.

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      19 Am 28.7.2021 haben die LMA und die European Leveraged Finance Association (ELFA) gemeinsam eine Best Practice Guidance zu Sustainability linked Leveraged Loans veröffentlicht. 20 Does ESG-focused shareholder activism generate alpha?, Master Thesis von Valentin Ulbrecht.

Kapitel 2 Neue EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung

       I. Überblick über die bestehenden EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung

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      Das sind einerseits die Leitlinien zur internen Governance aus 2017 (EBA/GL/2017/11), die parallel dazu gültig bleiben und im Wesentlichen eine wirksame und umsichtige Unternehmensführung fördern sollen bzw. Vorgaben dazu machen. Daneben sind dies die Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06), die Risikomanagementpraktiken für Kreditinstitute für das Management von notleidenden Risikopositionen

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      (NPEs), gestundeten Risikopositionen (FBEs) und Rettungserwerben festlegen. Die neue EBA GL LOM (EBA/GL/2020/06) schließt mit Regelungen zu den internen Richtlinien und Vorgaben für die Gewährung und Überwachung von Krediten während ihres gesamten Lebenszyklus nun sozusagen eine Lücke im Kreditbereich im Lichte der Maxime der Harmonisierung der regulatorischen Vorgaben.

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      Mit der Veröffentlichung der neuen Leitlinie wird die EBA-Leitlinie zur Kreditwürdigkeitsprüfung aus 2015 (EBA/GL/2015/11) abgelöst.

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      Im Jahr 2019 wurde ein Konsultationspapier zur EBA-Leitlinie veröffentlicht, deren Regelungsinhalt sich im Rahmen der Konsultation bis zur am 30.6.2020 final veröffentlichten Leitlinie noch wesentlich änderte.

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      Schon das Konsultationspapier zeigte, dass tiefgehende Einschnitte in den Kernbereich einer jeden Bank mit der neuen Regulierung verbunden sein würden. Der sich daraus abzeichnende erhebliche Umsetzungsaufwand wurde als Alarmzeichen erkannt und die Umsetzung in der Praxis auf Bankenseite entsprechend rege und intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden einige Vorgaben der Aufsicht grundsätzlich angepasst.

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      Wesentliche Kernänderungen gegenüber der Konsultationsfassung werden nachfolgend erläutert:

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      Zum einen wurde das Inkrafttreten aufgrund der verspäteten Publikation der finalen Leitlinienfassung auf den 30.6.2021 verschoben und durch die aktuell besonderen Herausforderungen durch COVID-19 im operativen Geschäft