der neuen Anforderungen an die risikobasierte Preisgestaltung ein?
6. Die Leitlinien enthalten detaillierte Anforderungen an die Überwachung und Neubewertung von Sicherheiten. Wie bewerten Sie den Umsetzungsaufwand?
7. Wie bewerten Sie die Komplexität des Monitoring-Rahmenwerks?
8. Eine geeignete Dateninfrastruktur soll sämtliche der zuvor genannten Bereiche unterstützen. Wie schätzen Sie die notwendigen Anpassungen ein?
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In den Ergebnissen stach deutlich der antizipierte Aufwand zur Umsetzung der neuen Leitlinien hervor, zum einen in Bezug auf die detaillierten Anforderungen zur Dokumentation bei der Kreditvergabe und -überwachung, und zum anderen in dem Bewusstsein, dass die Verwendung von Kennzahlen mit Daten verbunden ist, die in den Systemen bereitzustellen sind. Dieser datenbezogene Aufwand wird daher als hoch eingeschätzt. In Bezug auf die Dateninfrastruktur sogar als sehr hoch. Die Hypothesen, die man aus dieser Umfrage ableiten kann, sind:
– Einige Finanzdienstleister hatten sich dem Thema noch gar nicht angenommen.
– Einige Finanzdienstleister hatten Vorstudien begonnen; Umsetzungsprojekte waren die Ausnahme.
– Einige Themen waren bereits durch bestehende Regularien abgedeckt, in Deutschland insbesondere durch die MaRisk.
– Es gab eine Vielzahl neuer Themen und detailliertere Anforderungen (>50 %), die zum Teil aufwendige Konzeptionsarbeiten mit sich bringen.
– Es ist ein sehr ambivalenter Vorstoß zur Anwendung von Innovationen im Bereich Kreditvergabe und -überwachung (z.B. AI) wahrzunehmen.
III. Besondere Herausforderungen in der Umsetzung
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Nachfolgend werden einige der wesentlichen Herausforderungen der neuen EBA-Leitlinie ausführlicher vorgestellt. Insbesondere müssen zur Bewertung des Umsetzungsaufwands und der damit verbundenen Herausforderungen durch die Einführung der neuen EBA-Leitlinie, aber auch die bereits bestehenden, externen Herausforderungen und der Druck, dem die Banken im aktuellen Marktumfeld letztendlich ausgesetzt sind, verdeutlicht werden.
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Angefangen bei den bereits bestehenden regulatorischen Anforderungen, neuen Marktteilnehmern (Stichwort Fintechs), einem erhöhten Wettbewerbsdruck, sinkenden Margen aufgrund der Niedrigzinspolitik auf der einen Seite und hohem Kostendruck auf der anderen durch Themen der Digitalisierung und Automatisierung, sind die Banken ohnehin bereits einem enormen Transformationsdruck ausgesetzt. Sie müssen sich verändern; sie müssen sich in erster Linie verschlanken und gleichzeitig mit einer effizienteren und höheren Granularität der Datenbasis auf die neuen regulatorischen Anforderungen antworten können.
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Zu diesen externen Herausforderungen kommen nun die Herausforderungen der neuen Leitlinie selbst, die wir nachfolgend näher beleuchten wollen, da es für fast alle Institute in Abhängigkeit vom spezifischen Geschäftsmodell trotz der umfangreichen Überarbeitung im Vergleich zur Konsultationsfassung wesentliche inhaltliche und zeitliche Herausforderungen in der Umsetzung gegeben hat und noch geben wird:
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Technologische Innovationen beispielsweise erhalten durch die EBA-Leitlinien einen regulatorischen Rahmen, obwohl der Begriff zunächst einmal sehr breit gefasst ist. Die EBA verweist zwar lediglich auf die FinTech-Definition des Financial Stability Board (FSB). Gemeint sind in jedem Fall aber auch technologiebasierte Modelle im Rahmen der Kreditvergabe und -überwachung. Die Leitlinie sagt dazu Folgendes: die Ergebnisse solcher Modelle müssen grundsätzlich erklärbar sein. Als erklärbar gelten Modelle dann, wenn es möglich ist, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie ein Ergebnis erzielt wird. Hinter dem Ergebnis stehende Strukturen sollten einen geringen Komplexitätsgrad aufweisen und leicht nachzuvollziehen/interpretierbar sein. Alternativ ist es möglich, darzulegen, aus welchen Gründen das Ergebnis erreicht wurde, d.h., anhand expliziter Erläuterungen bspw. hinsichtlich der Bedeutung verwendeter Variablen lässt sich das Resultat rechtfertigen. Banken, die den Einsatz technologischer Innovationen innerhalb ihrer Kreditprozesse forcieren, werden demnach angehalten, notwendiges Wissen zu deren Nutzung und zur Erkennung ihres Einflusses im Kreditgeschäft vorzuhalten. Die Herausforderung liegt darin, das notwendige Know-how in der Organisation (inkl. Topmanagement) vorzuhalten sowie entsprechende Dokumentations- und Impactstandards aufzubauen, um diese Vorgabe überhaupt erfüllen zu können (was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist).
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Eng verbunden mit dem Thema technologische Innovationen ist der Bereich Daten und IT-Infrastruktur:
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Gem. EBA sind sowohl zum Zeitpunkt der Kreditvergabe als auch fortlaufend über den gesamten Kreditlebenszyklus stets korrekte und aktuelle Informationen zum Kreditengagement vorzuhalten. Die EBA macht dazu konkrete Vorgaben zur Auskunftstiefe der Daten und fordert, bei begründetem Anlass eine entsprechende Plausibilitätsprüfung durchzuführen sowie Informationen unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen somit zu verifizieren.18 Insbesondere bei der Finanzierung von kleinen Unternehmen und Start-ups/FinTechs kann dies zum Aufwandstreiber werden.
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Auch die Anforderungen an die technische Datenerhebung erfordern pragmatische Lösungen der Institute, denn neben der umfangreichen und granularen Datenerhebung an der Kundenschnittstelle sind damit auch die Integration der Daten über Systeme und Entitäten hinweg notwendig. Trotz der eingangs beschriebenen dreistufigen Umsetzungskaskade wird es sich für Institute als herausfordernd herausstellen, alle benötigten Daten stets aktuell, korrekt und jederzeit verfügbar vorzuhalten. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass IT-Bereiche derzeit bereits durch die zunehmende digitale Transformation und weitere regulatorische Projekte stark ausgelastet oder sogar überlastet sind.
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Im dritten großen Schwerpunktthema, den ESG-Faktoren, verankert die EBA zum ersten Mal Anforderungen zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Kreditgeschäft und greift damit natürlich künftig anstehenden, themenspezifischen Leitlinien und Regularien vor. Die Institute sollten dies als Anlass nutzen, eine eigene Definition von ESG – auch vor dem Hintergrund bereits bestehender nationaler Initiativen – zu entwickeln und eine Berücksichtigung im Kreditrisikomanagement sicherzustellen.
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Exkurs: ESG-Faktoren und -Risiken
Dazu eine kleine Erläuterung: „Die aus dem Klimawandel herrührenden Risiken für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer treten vorwiegend in Form physischer Risiken auf, z.B. aufgrund der physischen Folgen des Klimawandels; hierzu zählen auch Haftungsrisiken in Bezug auf die Verursachung des Klimawandels oder Umstellungsrisiken [transitorische Risiken], z.B. Risiken, die dem Kreditnehmer aus der Umstellung auf eine CO2-emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft entstehen können. Darüber hinaus können sich weitere Risiken realisieren, z.B. Veränderungen der Markt- oder Verbraucherpräferenzen und rechtliche Risiken, die sich auf die Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Vermögenswerte auswirken können.“19
Was sind die möglichen Herausforderungen der Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Kreditgeschäft?
– Überarbeitung (Kredit-)Risikostrategie
– Integration der ESG-Faktoren und der damit verbundenen Risiken in die Kreditrisikokultur, die Strategien (u.a. „Risikoappetit“), das Verfahren
– Evtl. Einrichtung ökologisch nachhaltiger Kreditfazilitäten
– Definition von Ausschlusskriterien/Limiten (Divestment), Positivlisten, etc.
– Überprüfung der gesamten Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsrisiken und „Übersetzung“ in bestehende Risikokategorien (einschl. Messung und Bewertung)
– Analyse