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DSGVO - BDSG - TTDSG


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des Vertreters437XIX. Unternehmen (Nr. 18)4401. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4402. Merkmale der Definition4423. Erweiterter Unternehmensbegriff bei der Bußgeldbemessung445XX. Unternehmensgruppe (Nr. 19)4481. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4482. Merkmale einer Unternehmensgruppe4543. Abgrenzung zur Gruppe von Unternehmen456XXI. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Nr. 20)4571. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4572. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften und internationale Datentransfers460XXII. Aufsichtsbehörde (Nr. 21)463XXIII. Betroffene Aufsichtsbehörde (Nr. 22)4661. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4662. Merkmale einer betroffenen Aufsichtsbehörde470a) Niederlassung im Mitgliedstaat (Art. 4 Nr. 22 lit. a)471b) Erhebliche Auswirkungen auf Einwohner im Mitgliedstaat (Art. 4 Nr. 22 lit. b)475c) Einreichung einer Beschwerde durch Betroffenen (Art. 4 Nr. 22 lit. c)477XXIV. Grenzüberschreitende Verarbeitung (Nr. 23)4801. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4802. Merkmale einer grenzüberschreitenden Verarbeitung481a) Niederlassungsprinzip (Art. 4 Nr. 23 lit. a)482b) Marktortprinzip (Art. 4 Nr. 23 lit. b)486XXV. Maßgeblicher und begründeter Einspruch (Nr. 24)4881. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4882. Merkmale eines maßgeblichen und begründeten Einspruchs491XXVI. Dienst der Informationsgesellschaft (Nr. 25)4951. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang4952. Merkmale des Dienstes der Informationsgesellschaft496a) Dienstleistung498b) In der Regel gegen Entgelt erbracht499c) Im Fernabsatz erbracht500d) Elektronisch erbracht501e) Auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht503XXVII. Internationale Organisation (Nr. 26)5041. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang5042. Merkmale einer internationalen Organisation507

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      Art. 4 DSGVO enthält Legaldefinitionen für insgesamt 26 verschiedene, in der DSGVO verwendete Begriffe. Dies stellt eine erhebliche Erweiterung gegenüber der EG-DSRl dar, die in Art. 2 EG-DSRl nur acht Legaldefinitionen enthielt. Diese acht Begriffe werden – teilweise in leicht geänderter Form – auch in der DSGVO definiert. Darüber hinaus definiert die DSGVO noch 18 weitere Begriffe.

       II. Personenbezogene Daten (Nr. 1)

       1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang

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      Neben dem allgemeinen Kanon der personenbezogenen Daten gibt es unter der DSGVO auch die besonders sensiblen und dementsprechend stärker geschützten Unterkategorien der sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, der personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO und der gegebenenfalls mitgliedstaatsrechtlich besonders geschützten personenbezogenen Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext nach Art. 88 DSGVO.

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