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DSGVO - BDSG - TTDSG


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hilft auch eine Kombination verschiedener Informationen zur Identifizierung der Person, wie z.B. die Hinzuziehung von Geburtsdatum, Namen der Eltern, Adresse oder Fotografie des Gesichts zusätzlich zum Namen (vgl. bezüglich der Nutzung von Fotos insoweit die Abgrenzung zum Kunsturhebergesetz (KUG, unten Rn. 40ff.).62

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      (1) Wahrscheinlichkeit der Identifizierung

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      (2) Relevanter Beurteilungszeitpunkt

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      (3) Berücksichtigung von Zusatzwissen Dritter

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