Das Hessische Wappenbuch „Familienwappen & Hausmarken” ist der Dritte Teil des Werkes "Hessisches Wappenbuch". Der 1. Teil " Rhein-Mainisches Wappenbuch " wurde 1943 verlegt. Teil 2 " Ortswappenbuch " Doppelband 1 u. 2 ( beide im C. A. Starke Verlag erschienen) wurde im Jahr 1956 veröffentlicht. Der hier vorliegende 3. Teil geht auf die in über 60 Jahren angelegte Wappensammlung (Staatsarchiv Darmstadt, Archiv Knodt, Sig. O 64) des am 13.1.1888 in Neu-Isenburg geborenen Pfarrer Hermann Knodt zurück (Ehrenmitglied des Herold, DGB Bd. 138, S. 372, HFK Bd. 9, 1969, Heft 7). Für seine herausragenden Verdienste bei der Herausgabe des Hessischen Wappenbuches ” Ortswappen ” wurde Pfarrer Knodt auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn im Jahre 1960 das Bundesverdienstkeuz verliehen.
Im Jahre 1969 sollte das hier vorliegende Werk beim Verlag C. A. Starke in Limburg erscheinen. Die Texte und Wappenzeichnungen waren fertiggestellt jedoch durch den Tot des Verlegers Hans Kretschmer und des Pfarrers am 16.6.1969 wurde das Wappenbuch nicht gedruckt. Bereits 1991 bemühte ich mich darum das Wappenbuch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Erst nachdem Herr Rasched Salem die Leitung des C. A. Starke Verlages übernahm fielen ihm die Unterlagen in die Hand und er erkannte die historische Bedeutung dieses Werkes. 1997 wurde sodann beschlossen das Wappenbuch zu verlegen. Groß war die Enttäuschung als bemerkte wurde, daß die Wappen nach fast 30 Jahren vom Zahn der Zeit gezeichnet nicht mehr zum Druck geeignet waren. Die Wappendarstellungen sind eine Gemeinschaftsarbeit von Heinz Ritt
Eine Prüfung der Quellenangabe wurde von mir nicht durchgeführt. Die Texte stammen aus Pfarrer Hermann Knodt`s Feder und wurden dem heraldischen-und genealogischen Inhalt nach nicht mehr überprüft. Texte wurden soweit diese sich den Wappen zuordnen ließen im Original übernommen ansonsten entfernt.
Der Namenszug in " Matura " bezieht sich auf Wappenabbildungen auf
Wappentafeln. Namenszüge in " Times " auf Texte ohne Abbildung jedoch mit einer Wappenbeschreibung.
Für die Unterstützung bedanke ich mich herzlichst bei dem Kollegen
Einen besonderer Dank gilt seiner königlichen Hoheit
Alsbach-Hähnlein, den 20. Januar 1999
Nach der Insolvenz des C.A. Starke Verlag, Limburg wird das „Hessische Wappenbuch Familienwappen und Hausmarken“ nun als erweiterte Neuauflage vom Autor selbst herausgegeben.
Darmstadt und Gornji Karin, Dalmatien im Oktober 2020
Dieter Krieger
Heraldiker
Vorwort vom 30. Januar 1969 des
„Das Hessische Wappenbuch unternimmt es, durch eine umfassende heraldische Behandlung von über 1000 Orten des Landes - und einer Anzahl von rund 12 000 Familien aller Stände und jedes Alters - einen Überblick zu geben, wie es in solcher Vereinigung und Aufarbeitung keine Vorgänger besitzt.“ (Hessische Staatskanzlei, Staatssekretär Bach).
„Eine neuartige und soziale Leistung erbringt dieses Wappenbuch dadurch, daß zwischen den Wappen des Adels, der Bürger und Bauern kein Unterschied mehr gemacht wird; keine ständischen Ansichten trennen diese Zeichen, vielmehr ergibt sich aus der neuen uns sachlichen Ordnung, daß alle Stände und Berufe miteinander zusammenhängen, und ein genaueres Studium der Wappen und Marken wird ergeben, daß der größte Teil des heutigen Hessenvolkes auch blutsmäßig den gleichen Ahnen des Mittelalters entspringt. Die mit den Wappendarstellungen gebotenen geschichtlichen und volkskundlichen Hinweise für die einzelnen Orte und Familien geben zugleich Aufschluß über ganz neue Rechts- und kulturgeschichtliche Zusammenhänge: Damit wird dieses Hessische Wappenbuch ein unvergleichlich wertvolles Lehr- und Anschauungsbuch für die Heimatkunde“ (Oberbürgermeister Dr. Walter Kolb
Diese Ausführungen von maßgeblicher staatlicher und kommunaler Seite seien im folgenden noch die Leitgedanken dieses Werkes und die hieraus sich ergebenden z. T. neuen Erkenntnisse angefügt. Zum allgemeinen Verständnis und zur Einordnung dieses Wappenwerkes in den Rahmen unserer gesamtdeutschen Geistes-, Kultur-, Rechts- und Kunstgeschichte ist folgendes zu sagen: Es ist das uralte Recht jedes freien Menschen als Persönlichkeit Namen zu führen und diesen Namen mit einem Zeichen zur klaren Unterscheidung von anderen zu kennzeichnen. In dem Augenblick, wo ein Mensch namenlos und nur noch zur Nummer gemacht wird, hört er auf, eine freie Persönlichkeit zu sein. Der Anfang aller Schriftzeichen war die Bilderschrift. Die Wahl solcher sichtbaren Personenzeichen ist uralt und war natürlich dem Einzelnen überlassen. Sobald sie aber da war und von der Gemeinschaft der Mitlebenden anerkannt wurde, gewann sie in der Öffentlichkeit einen ausgesprochenen Rechtscharakter und durfte von keinem anderen geführt werden. Damit wurde das Recht, einen Namen und ein Zeichen zu führen, zugleich zur Pflicht und damit zur Beurkundung rechtsverbindlicher Handlungen bei Kauf, Verkauf, Ladungen, Auslosungen usw., schließlich im Erbgang zum Familienzeichen.
Von hier aus gesehen ist das, was wir heute Heraldik nennen, nur eine, weil farbig besonders in die Augen fallende 700 Jahre alte, aus dem Kriegshandwerk erwachsende Weiterbildung der uralten Personen- und Familienzeichen unseres und anderer Völker, die bis in die Prähistorie zurückreicht und mit dem Rechtsleben von jeher eng verbunden war. Hiermit beantwortet sich die oft naiv gestellte Frage, ob man überhaupt zur Neuannahme oder Führung eines solchen Zeichens berechtigt sei, ganz von selbst, wenn auch heute anstelle der bildlichen Zeichen unserer Vorfahren die bildlose Unterschrift getreten ist, die leider nicht mehr das sagt, was einst das alte Hauszeichen sagte: „Wir als die von einem Stamme stehen auch für einen Mann.“ Somit ruht die spätere Heraldik kultur- und rechtsgeschichtlich gesehen ohne Zweifel auf den Schultern der mindestens noch 700 Jahre älteren germanischen Personen- und Familienzeichen, den sogenannten Hausmarken. Nur von hier aus wird es verständlich, 1. daß bei Aufkommen der Waffenheraldik (Wappen = Waffen) die alten Hausmarken oft in den Schild gesetzt, dadurch zu Wappen werden und 2. daß beim Aufhören der Kriegsheraldik und Turnierheraldik durch die Erfindung des Schießpulvers