ins Wasser gesprungene Zimmermann hätte besser seinem Werkstoff, dem Holz, vertrauen sollen. Denn die Männer, die als erste das Wrack verlassen hatte, ertranken allesamt, während die anderen drei auf ihren Holzflößen wohlbehalten den Strand erreichten.
Das Seeamt Rostock3, das sich mit dem Seeunfall der Brigg Luna zu beschäftigen hatte, führte das Leckwerden des Schiffes auf sein hohes Alter zurück,
»denn ein nahezu 40 Jahre altes Schiff kann nicht mehr diejenige Festigkeit im Verbande seiner einzelnen Theile besitzen, welches erforderlich ist, um die Angriffe der See bei schlechtem Wetter zu bestehen.«4
Allerdings stufte das Seeamt den Wassereinbruch nicht als so gravierend ein, dass er nicht durch die Deckspumpe hätte beseitigt werden können. Der eigentliche Grund des Schiffsunfalls war daher in den verstopften Pumprohren zu sehen. Dass die Besatzung bis zum Schluss versucht hatte, die Pumpe wieder in Betrieb zu nehmen, erkannte das Amt wohlwollend an. Die freiwillige Strandung wurde als gerechtfertigt eingestuft, um das Leben der Besatzung zu retten. Die Frage, ob Schiffer Schütz seine Leute zu früh zum Verlassen des Seglers aufgefordert hat, stellte sich das Seeamt nicht. Dies war das übliche Verfahren, denn wenn ein Schiffsführer beim Schiffsunfall verstarb, erledigte sich die Frage, ob er fahrlässig gehandelt hatte und ihm damit die Befähigung zur Führung eines Schiffes aberkannt werden musste.
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