Robert Kurz

Weltordnungskrieg


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wegen seiner Flachheit eine gewisse Prominenz erhalten hat) können die Kohärenz des Feindbildes nicht zurückbringen. Diese ist mit dem Ende des bipolaren Weltkonflikts für immer entschwunden, da das praktisch universalisierte, monozentrische Weltsystem der Globalisierung eben kein „Außen“ mehr hat und damit auch keine Veräußerlichung des Feindbilds mehr ermöglicht.

       Ideologie und Logik der Menschenrechte

      Was denn nun eigentlich das neue „Böse“ ist (nicht im Sinne bloß gewaltsamer oder sonst wie inakzeptabler Handlungen, sondern seinem gesellschaftlichen, sozialen Wesen nach), lässt sich aus der verblendeten demokratischen Sicht nicht mehr an ihm selber eindeutig bestimmen, sondern es kann nur noch ein diffuses Erscheinungsbild barbarischer Tatbestände ex negativo durch Gegenüberstellung mit der Idealisierung „westlicher Werte“ benannt werden. Denn selbstverständlich ist es das unhinterfragbare Axiom dieser Ideologie, dass „Marktwirtschaft-und-Demokratie“ das an sich immer schon „Gute“ (oder jedenfalls für die Menschheit Bestmögliche) darstellen.

      Zu der damit einhergehenden Begriffsheuchelei gehört auch die inzwischen bis zum Überdruss strapazierte Kategorie der „Menschenrechte“, die als Antidot zum Krisenfundamentalismus der Herausgefallenen und der Selbstverlorenen verkauft wird. Nachdem der Kapitalismus mit seiner stummen Funktionslogik große Teile der Welt ökonomisch in die Barbarei gebombt hat, erregt er sich „menschenrechtlich“ über eben diese von ihm selbst verursachte Barbarei und möchte sie nunmehr militärisch wegbomben, weil ihm nichts anderes mehr einfällt.

      Tatsächlich machen jedoch die so genannten Menschenrechte schon ihrer bürgerlich-aufklärerischen Herkunft nach allein unter der Bedingung der „funktionierenden“ kapitalistischen Reproduktions- und Subjektform überhaupt Sinn - wenn auch nur einen ideologischen, der die zugrunde liegende negative und zwanghafte gesellschaftliche Beziehung mit Formeln einer Orwellschen Sprache verhüllt: „Mensch“ in diesem Sinne ist in Wahrheit nichts anderes als ein warenproduzierendes und geldverdienendes Wesen, das elementare „Rechte“ seiner Existenz, sogar das auf „Leben und körperliche Unversehrtheit“, überhaupt nur besitzen kann, soweit es etwas oder wenigstens sich selbst (und im äußersten Fall seine Organe) zu verkaufen hat, also seinerseits zahlungsfähig ist.

      Nur in dem Sinne ist ein Mensch überhaupt rechtsfähig, also auch menschenrechtsfähig, dass er in den kapitalistischen Funktionsgesetzen funktionieren kann, die zum Naturgesetz der Gesellschaft erklärt worden sind. Man muss sich nur einmal die seit 200 Jahren immer wiederholten Essentials von Aufklärung, Liberalismus, Volkswirtschaftslehre und demokratischer Politik ansehen, um zu begreifen, dass „Menschsein“ hier nicht als leibliche Existenz von Individuen verstanden wird, sondern einzig und allein als Existenz von Subjekten der abstrakten „Arbeit“ in betriebswirtschaftlichen Funktionsräumen und des Warentauschs (sprich: der Realisationssphäre der Kapitalverwertung). Es wird unterstellt, „der Mensch“ sei in dieser Form zur Welt gekommen, die sich im Lauf der Geschichte nur systemisch „ausdifferenziert“ hätte. Und es wird unterstellt, dass sich „der Mensch“ als Mensch überhaupt nur in dieser Form darstellen könne, die ein Optimum seiner Entwicklungsmöglichkeiten garantiere.

      Der Fall ist gar nicht vorgesehen, dass Menschen überhaupt als Menschen aus diesen Voraussetzungen herausfallen könnten. Genau dieser Fall ist aber im Zuge der dritten industriellen Revolution im Weltmaßstab massenhaft eingetreten. Der größere Teil der Weltbevölkerung kann beim besten Willen nicht mehr nach kapitalistischen Gesetzmäßigkeiten funktionieren und ist schlicht „überflüssig“ geworden. Es wird zwar unterstellt, dass dieses Herausfallen nur vorübergehend sei. Aber selbst die dümmsten Ideologen der Menschenrechte wissen ganz genau, dass sich angesichts der erreichten Produktivitätsstandards des elektronisch aufgerüsteten Sachkapitals für die Mehrheit der „Überflüssigen“ in den Zusammenbruchsregionen die kapitalistische Funktionsfähigkeit nie wieder herstellen lässt. Das ist schließlich die Kehrseite der neuen Militärdoktrin im Namen der „Menschenrechte“.

      Damit aber trifft auf diese Menschen die Voraussetzung nicht mehr zu, die in der aufklärerisch-kapitalistischen Definition des Menschen gemacht worden ist. Bei ihnen handelt es sich demzufolge nach der stummen kapitalistischen Logik auch nicht mehr um die Kategorie „Mensch“, auch wenn das selten offen gesagt wird, sondern nur implizit in der Definition selbst enthalten ist. Im Sinne dieser stummen Voraussetzung führen sich deshalb die „Menschenrechte“ in den globalen Zusammenbruchsregionen selber ad absurdum. Die Exekutoren der Krisenkonkurrenz führen eindrücklich diese Wahrheit vor, die das weltdemokratische Räsonnement bloß nicht zur Kenntnis nehmen will.

      Es widerspricht in diesem Sinne durchaus nicht dem Begriff der Menschenrechte, wenn die Verfolgung, Folterung, Ausplünderung und Ermordung von Bevölkerungsgruppen dort weltpolizeilich bewusst hingenommen wird, wo sich die Machthaber, Warlords usw. durch Wohlverhalten auszeichnen und auf ihrem Territorium etwa US-Kampfbomber stationieren lassen (wie die Türkei oder Saudi-Arabien). Dieses Vorgehen, das sich schon bei den diversen „Stellvertreterkriegen“ in der Epoche der bipolaren Supermachtstruktur bewährt hatte, setzt sich im Kontext der monozentrischen Weltordnungskriege umso hemmungsloser fort, gerade weil das Feindbild immer schwammiger, unschärfer und bizarrer wird.

      Da die Definition des „Menschen“ praktisch auf die Kompatibilität mit kapitalistischen Kriterien eingeengt ist, heißt das im Zweifelsfall: Interventionsrecht bricht physisches Existenzrecht, und dabei dürfen dann eben die menschlichen Späne beim Hobeln fallen. Schon im Vietnamkrieg und bei ähnlichen, kleineren Interventionen hatten die aufgeklärten USA derart barbarisch gemetzelt, dass Dschingis Khan vor Neid hätte erblassen müssen; und die angeblichen „chirurgischen Präzisionsschläge“ der neuen Weltordnungskriege, die gewohnheitsmäßige Bombardierung des Irak, die diversen Interventionen in Ex-Jugoslawien usw. haben ebenfalls locker in Kauf genommene mörderische Auswirkungen. Allein im Irak sind durch westliche Hightech-Waffen mehr als 100.000 Menschen umgekommen; die demokratische Bombergemeinschaft hat nur die steigenden Kosten des Vemichtungs-Sachkapitals zu beklagen.

      Peinlicherweise macht sich der perfide Charakter der Menschenrechts-Legitimation gelegentlich sogar durch diplomatische Reibungsverluste innerhalb der institutionellen Trägersubjekte bemerkbar, wie sich etwa während des Kosovo-Krieges zeigte: „Die UNO-Menschenrechtskommissarin, Mary Robinson, hat nach ihrer Rückkehr aus Jugoslawien und anderen Staaten der Region die NATO-Kriegführung scharf kritisiert. In einem Interview mit der BBC sprach sie von nahezu wahllosen Angriffen auf militärische und zivile Ziele“ (Neue Zürcher Zeitung, 15.5.1999). Aber solche Äußerungen machen eine Offizielle, die sich einen Blick auf die Realität erlaubt, bei den zentralen weltdemokratischen Machtinstanzen nicht anders als in jeder Diktatur schnell zur persona non grata, die sich nur durch umso heftigeres Wohlverhalten rehabilitieren kann. Selbstverständlich bleibt ein solcher Ausrutscher medial im Kleingedruckten verborgen und völlig folgenlos. Weder das legitimatorische Konstrukt noch das tatsächliche Vorgehen werden davon berührt.

      Im Unterschied zu den heißen „Stellvertreterschlachten“ des Kalten Krieges wie in Korea, Vietnam etc. gibt es dabei allerdings auf westlicher Seite keine Kriegshelden mehr, weil es auch keinen ebenbürtigen (auf derselben imperialen Ebene agierenden) und ideologisch eindeutig definierbaren Feind mehr gibt, dessen Bekämpfung Lorbeeren eintragen könnte. Die Polizeikriege unter Führung der letzten Weltmacht erwecken vielmehr den sachlichen Anschein einer Art chemisch-elektronischen Schädlings- und Ungeziefervertilgung oder gleichen im öffentlichen Bewusstsein Waldbrand- und Erdbebeneinsätzen von dafür ausgebildeten Spezialisten. Diese Versachlichung des Tötens ist im Begriff der Menschenrechte insofern enthalten, als der kapitalistisch versachlichte Mensch in der Gestalt des Herausgefallenen eben sogar weniger als eine Sache ist.

      Wie dunkel das Bewusstsein dieses Zusammenhangs auch immer sein mag, es äußert sich in ebenjener Selbstverlorenheit der Individuen, die schon immer im Kern moderner Subjektivität enthalten ist und umso heftiger hervorbricht, je deutlicher das sachliche Herausfallen aus dem demokratischen Menschsein wird. Die Menschenrechte münden schließlich ihrer eigenen inneren Logik nach in das einzige und totale „Recht auf Selbstlosigkeit“ und Entselbstung, das jetzt massenhaft wahrgenommen wird als letzte und einzige