übernehmen hatten, also die Männer zwischen 30 und 50 Jahren, geordnet nach Sippen und Familien. Die Zählung ergab:
Gruppe | Männer zwischen 30 und 50 | |
Kehat | 2750 | |
Gerschon | 2630 | |
Merari | 3200 | |
Gesamtzahl | 8580 |
Jedem Einzelnen wurde seine Aufgabe zugewiesen, wie der HERR es Mose befohlen hatte.
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Ausweisung aller Unreinen
Num 5
Der HERR sagte zu Mose: 2»Befiehl den Leuten von Israel, jeden aus dem Lager zu schicken, der an Aussatz oder an einem Ausfluss leidet oder einen Toten berührt hat. 3Das gilt für Männer und Frauen in gleicher Weise. Sie machen sonst das Lager unrein, in dem ich selbst, der HERR, mitten unter euch wohne.«
4Die Leute von Israel folgten dem Befehl und schickten alle, die unrein geworden waren, aus dem Lager.
Wiedergutmachung für Eigentumsvergehen
5-6Der HERR gab Mose für die Israeliten die Anweisung:
Wenn jemand sich am Eigentum eines anderen vergangen hat und dadurch vor dem HERRN schuldig geworden ist, 7soll er seine Schuld bekennen und dem Geschädigten Wiedergutmachung leisten. Dabei muss er zu dem Schadenswert noch ein Fünftel hinzufügen.
8Ist der Geschädigte nicht mehr am Leben und hat keinen nahen Verwandten, der den Schadenersatz an seiner Stelle entgegennehmen kann, so gehört dieser dem HERRN und fällt dem Priester zu, und zwar zusätzlich zu dem Schafbock, mit dessen Blut der Priester die Schuld gegenüber dem HERRN ins Reine gebracht hat.
9-10Auch alle besonderen Gaben, die die Leute von Israel dem HERRN bringen, gehören den Priestern.
Gottesurteil beim Verdacht des Ehebruchs
11-15Der HERR gab Mose auch die folgenden Anweisungen für die Israeliten:
Wenn ein Mann Verdacht schöpft, dass seine Frau ihm untreu geworden ist und mit einem anderen Mann geschlafen hat, aber er hat keinen Zeugen dafür, dann soll er sie zum Priester bringen. Auch wenn ein Mann eifersüchtig wird, ohne dass seine Frau ihm dazu Anlass gegeben hat, soll er sie dorthin bringen. Als ihre Opfergabe soll er 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Gerstenmehl mitnehmen. Er darf aber weder Olivenöl noch Weihrauch hinzufügen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, durch das die Wahrheit an den Tag kommen soll.
16Der Priester lässt die Frau an den Altar treten. 17Dann nimmt er ein Tongefäß mit geweihtem Wasser und tut Erde vom Boden des Heiligen Zeltes hinein. 18Er löst das Haar der Frau und legt das Eifersuchtsopfer in ihre Hände. Er selbst nimmt das Gefäß mit dem Wasser, das Bitterkeit und Fluch bringt.
19Dann sagt er zu der Frau: »Wenn du mit keinem anderen als mit deinem eigenen Mann geschlafen hast, dann wird dieses bittere, Fluch bringende Wasser dir nichts anhaben. 20Hast du aber die Ehe gebrochen und mit einem anderen Mann geschlafen, dann wird dieses Wasser es offenbar machen.«
21-22Der Priester stellt die Frau unter einen Fluch und sagt: »Wenn du so etwas getan hast, dann wird der HERR dich zu einem abschreckenden Beispiel unter deinem Volk machen. Das Wasser wird in deine Eingeweide eindringen, sodass dein Bauch anschwillt und deine Geschlechtsorgane einschrumpfen.«
Darauf muss die Frau antworten: »Amen, so soll es sein!«
23Nun schreibt der Priester diesen Fluch auf Pergament und wäscht die Schrift in dem bitteren Wasser ab. 24-26Er nimmt das Eifersuchtsopfer aus den Händen der Frau und übereignet es symbolisch dem HERRN. Dann nimmt er eine Hand voll davon und verbrennt diesen Teil auf dem Altar zum Zeichen dafür, dass die ganze Opfergabe dem HERRN gehört. Das Wasser gibt er der Frau zu trinken, damit es in ihr wirken kann.
27Hat sie tatsächlich Ehebruch begangen, so wird das Wasser ihr bittere Qualen verursachen: Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Geschlechtsorgane werden einschrumpfen. Sie wird zu einem abschreckenden Beispiel für ihr Volk werden. 28Ist sie aber unschuldig, so wird ihr das Wasser nichts anhaben können und sie wird auch künftig Kinder zur Welt bringen können.
29So muss verfahren werden, wenn ein Mann den Verdacht hat, dass seine Frau ihm untreu geworden ist, 30oder ihn die Eifersucht plagt. Die Frau muss vor den HERRN gestellt werden und der Priester führt mit ihr die beschriebenen Handlungen aus. 31Der Mann wird nicht zur Rechenschaft gezogen, wenn er sich geirrt hat; aber die Frau muss, wenn sie schuldig ist, die Folgen tragen.
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Regeln für die Gottgeweihten
Num 6
1-2Der HERR gab Mose für die Israeliten die Anweisung:
Wenn ein Mann oder eine Frau das Gelübde ablegt, sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit zu weihen, 3dann darf die betreffende Person weder Wein noch Bier trinken. Sie darf überhaupt nichts trinken, was aus Weintrauben bereitet ist, und darf auch keine frischen oder getrockneten Trauben essen. 4Sie soll nichts genießen, was vom Weinstock kommt.
5Solange das Gelübde gilt, darf ein Gottgeweihter sich Haare und Bart nicht schneiden. Zum Zeichen, dass er dem HERRN geweiht ist, muss er das Haar ungehindert wachsen lassen. 6Er darf auch die ganze Zeit über nicht in die Nähe eines Toten kommen. 7Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter stirbt, sein Bruder oder seine Schwester, muss er sich von ihnen fern halten, weil er sich seinem Gott geweiht hat. 8Für die ganze Zeit seines Gelübdes gehört er ausschließlich dem HERRN.
9Stirbt aber jemand unvorhergesehen, während er dabei ist, so wird sein geweihtes Haar unrein. Er muss sechs Tage warten, bis er wieder rein ist, und muss sich dann am siebten Tag die Haare abschneiden.
10Am Tag darauf muss er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen. 11Der Priester opfert die eine als Sühneopfer und die andere als Brandopfer und bringt damit die Verschuldung gegenüber dem HERRN ins Reine. Gleichzeitig wird das nachwachsende Haar für geweiht erklärt.
12Der Betreffende muss noch ein einjähriges Schaf als Wiedergutmachungsopfer darbringen und sich dann noch einmal für eine ebenso lange Zeit wie beim ersten Mal dem HERRN weihen. Die Zeit vor seiner Verunreinigung wird nicht auf sein Gelübde angerechnet.
Das Opfer der Gottgeweihten nach Abschluss der Weihezeit
13Wenn die Zeit des Gelübdes abgelaufen ist, muss die Person, die sich dem HERRN geweiht hat, zum Eingang des Heiligen Zeltes gehen 14und ihm drei fehlerfreie Tiere opfern: ein einjähriges Schafböckchen als Brandopfer, ein einjähriges Schaf als Sühneopfer und einen ausgewachsenen Schafbock als Mahlopfer, 15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer und als zusätzliches Speiseopfer noch einen Korb voll Gebackenes, das aus Weizenmehl ohne Sauerteig bereitet ist, und zwar Ringbrote aus Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen sind.
16Das alles soll der Priester zum Altar bringen und zuerst das Sühne- und das Brandopfer vollziehen. 17Dann opfert der Priester dem HERRN den Schafbock als Mahlopfer