Besitz der Priester über.
22Wenn jemand dem HERRN durch ein Gelübde ein Feld übereignet, das nicht zu seinem erblichen Landbesitz gehört, sondern durch Kauf erworben ist, 23berechnet der Priester, wie viel von dem Schätzwert, den du festgelegt hast, auf die Zeitspanne bis zum nächsten Erlassjahr entfällt. Der Betrag gehört dem HERRN und muss noch am gleichen Tag an das Heiligtum bezahlt werden. 24Im Erlassjahr fällt das Feld an den ursprünglichen Besitzer zurück, von dem der Betreffende es gekauft hat.
25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen.«
Nachträge zur Frage der Auslösung
26»Ein erstgeborenes Jungtier von Rindern, Schafen oder Ziegen kann dem HERRN nicht durch ein besonderes Gelübde übereignet werden, weil es ihm schon als Erstgeburt zusteht. 27Das gilt auch für die erstgeborenen Jungen von unreinen Tieren; diese können jedoch losgekauft werden, wenn der Besitzer zum Schätzwert ein Fünftel zuzahlt. Wird ein Tier nicht losgekauft, so wird es von den Priestern zum Schätzpreis verkauft.
28Wenn jemand dem HERRN etwas von seinem Besitz an Menschen, Tieren oder Feldern unwiderruflich geweiht hat, kann es nicht wieder freigekauft und darf auch nicht an einen anderen verkauft werden. Es steht unter dem Bann und ist als etwas besonders Heiliges für immer dem HERRN verfallen. 29Auch Menschen, die auf diese Weise dem HERRN zugeeignet werden, dürfen nicht losgekauft, sondern müssen getötet werden.
30Der zehnte Teil von jeder Ernte an Getreide und Früchten gehört als heilige Abgabe dem HERRN. 31Wenn jemand etwas davon loskaufen will, muss er zum Gegenwert in Geld noch ein Fünftel zuzahlen. 32-33Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört jedes zehnte Stück dem HERRN. Die Tiere dürfen nicht nach ihrem größeren oder geringeren Wert ausgesucht werden; jedes zehnte Stück, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, wird ausgesondert und gehört dem HERRN. Es darf nicht mit einem anderen ausgetauscht werden. Sonst fallen beide Tiere dem HERRN zu und können nicht mehr ausgelöst werden.«
34Dies sind die Gebote, die Mose auf dem Berg Sinai vom HERRN erhalten hat, um sie dem Volk Israel weiterzugeben.
DAS VIERTE BUCH MOSE (NUMERI)
Kapitel
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |
Inhaltsübersicht
Vorbereitungen zum Aufbruch | Kap 1–10 |
Erste Volkszählung. Levitenpflichten | 1–4 |
Die Gottgeweihten | 6 |
Priesterlicher Segen | 6 |
Vom Berg Sinai bis zur Grenze des Landes | 10–14 |
Über Priester und Opfer | 15–19 |
Die Rebellion Korachs | 16–17 |
An der Grenze des Landes | 20–26 |
Bileam muss Israel segnen | 22–24 |
Zweite Volkszählung | 26 |
Weitere gesetzliche Regelungen | 27–30 |
Beginn der Landverteilung | 31–36 |
Zweieinhalb Stämme im Ostjordanland | 32 |
[Buchanfang] [Inhaltsverzeichnis]
ORDNUNG DER STÄMME UND VORBEREITUNG ZUM AUFBRUCH (1,1–10,10)
Zählung der Stämme Israels
Num 1
Ein Jahr und ein Monat waren seit dem Aufbruch der Israeliten aus Ägypten vergangen. Noch immer war das Volk in der Wüste Sinai. Da sagte der HERR am 1. Tag des 2. Monats im Heiligen Zelt zu Mose:
2-3»Zähle mit Aaron zusammen die ganze Gemeinde Israel! Erfasst in Listen alle wehrfähigen Männer ab zwanzig Jahren, geordnet nach Sippen und Familien. 4-15Aus jedem Stamm bestimme ich einen Sippenältesten, damit sie euch dabei helfen. Es sind die folgenden Männer:
aus dem Stamm Ruben:
Elizur, der Sohn von Schedëur;
aus dem Stamm Simeon:
Schelumiël, der Sohn von Zurischaddai;
aus dem Stamm Juda:
Nachschon, der Sohn von Amminadab;
aus dem Stamm Issachar:
Netanel, der Sohn von Zuar;
aus dem Stamm Sebulon:
Eliab, der Sohn von Helon;
aus den Josefsstämmen für Efraïm:
Elischama, der Sohn von Ammihud,
und für Manasse:
Gamliël, der Sohn von Pedazur;
aus dem Stamm Benjamin:
Abidan, der Sohn von Gidoni;
aus dem Stamm Dan:
Ahiëser, der Sohn von Ammischaddai;
aus dem Stamm Ascher:
Pagiël, der Sohn von Ochran;
aus dem Stamm Gad:
Eljasaf, der Sohn von Dëuël;
aus dem Stamm Naftali:
Ahira, der Sohn von Enan.«
16Diese zwölf Männer wurden aus der Gemeinde berufen, um als Stammesoberhäupter ihre Stämme zu vertreten.
17-18Dann riefen Mose und Aaron die ganze Gemeinde Israel zusammen. Mithilfe der Stammesoberhäupter trugen sie alle Männer, die 20 Jahre und älter waren, in Listen ein, geordnet nach Sippen und Familien. Das geschah am 1. Tag des 2. Monats 19in der Wüste Sinai, wie der HERR es Mose befohlen hatte.
20-46Die Zahl der wehrfähigen Männer eines jeden Stammes ist in der folgenden Liste verzeichnet. An erster Stelle stehen die Nachkommen von Jakobs erstgeborenem Sohn Ruben.
Stamm | Anzahl | |
Ruben | 46500 | |
Simeon | 59300 | |
Gad | 45650 | |
Juda | 74600 |