Friedemann Brückenbauer

Islam in Deutschland


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der Koran mit den Ungläubigen umgehen will. Für nichtmuslimische Ohren, womöglich mit dem Verständnis des Neuen Testaments und dem Wissen um das Grundgesetz im Hintergrund, muss sich das wie Aufrufe zum schieren Hass anhören.

      Daran kann auch die jeweilige (Landes-)Sprache des Predigers gar nichts ändern. Darüber hinaus gibt es für „Kontrolleure“ eine gefährliche Lücke:

      Der Begriff der „Taqiyya“ (siehe „Islamische Methoden“) erlaubt allen Muslimen – also auch den Predigern – vorsätzlich zu lügen, wenn es „für die [islamische!] Sache gut“ ist, das heißt, sofern der Islam daraus Nutzen zieht. Und das kann bei Predigten dazu führen, dass aus dem Koran nur jeweils die Teile zitiert werden, die auch für die Ohren nicht eingeweihter „westlicher“ Zuhörer „geeignet“ sind – erneut einerlei, in welcher Sprache auch immer.

      Daraus folgt, dass derjenige, der muslimische Predigten auf ihren tatsächlichen koranischen Sinn und auf deren Kompatibilität mit dem Grundgesetz und dem deutschen Recht („Verfassungstreue“) bewerten will, neben der muttersprachlichen Beherrschung der Sprache des Predigers (zum Beispiel farsi, arabisch oder türkisch) zusätzlich auch noch selbst über profundeste Kenntnisse des Korans und seiner Exegese verfügen muss.

      Erst auf der Grundlage dieses Wissens kann er objektiv (richtiger: „eher“ als „objektiv“) unterscheiden, ob Auslassungen (z.B. nur den halben Vers einer Sure zu zitieren) „echt“ gemeint waren oder nur ein weiterer Trick im Rahmen der „Taqiyya“ sind!

      Wie immer man es dreht und wendet – dies ist ein brisanter, politisch hoch riskanter Bereich unserer politischen und religiösen heutigen Gesellschaft. Fakt ist daher auch, dass der Vorwurf, „Hassprediger“ zu sein, auf der grundsätzlichen Unkenntnis von Nichtmuslimen über den Inhalt des Korans sowie der Sunna entstanden ist. Denn könnte bzw. dürfte ein muslimischer Prediger etwas anderes sagen, als im Koran steht? Das wäre ihm mindestens als Blasphemie auszulegen und muss nach islamischem Recht mit dem Tod bestraft werden...

      Das Selbstverständnis der Muslime geht von der Überlegenheit des Islam aus. Da die wahren Gläubigen unterstellen, gegenüber allen anderen Menschen (auch Juden und Christen) die von Allah bevorzugten Menschen zu sein, fällt ihnen eine Integration in westliche Länder und Übernahme von deren Lebensformen naturgemäß sehr schwer.

      Die meisten Muslime haben offensichtlich die Vorherrschaft ihres Glaubens – auch in Bezug auf säkulare Bereiche – persönlich vollkommen verinnerlicht. Daraus folgt für sie eine in sich widerspruchsfreie Bewertung des Islam. Diese Beobachtung trifft ganz offensichtlich bereits auf Grund der Selbsteinschätzung der (weitaus meisten?) Muslime über den Islam vollumfänglich zu – und charakterisiert damit den Islam abermals als eine politische Ideologie. Danach zu urteilen, tritt der Islam nachdrücklich mit dem Anspruch auf, zur führenden Staatsideologie (und staatstragenden Theorie) zu werden – auf der Basis von religiösen Elementen strengstmöglicher Art.

      Es erscheint in der Tat unmöglich zu sein, über die Definition des Religionsbegriffs eine hiervon abweichende Beurteilung und/oder Bewertung des Islam finden zu können – zu vielschichtig sind die Möglichkeiten, allein schon den Begriff der Religion überhaupt in sich widerspruchsfrei definieren zu können. Was jedoch bleibt, ist die zutreffende Begriffsbestimmung des Islam mit Hilfe des Terminus „Ideologie“. Dabei scheint es einerlei zu sein, mit wessen Definition gearbeitet wird. Der Islam hat seit seiner Entstehung exakt die definitorischen Bedingungen einer Ideologie von innen heraus erfüllt – und erfüllt sie unverändert immer noch.

      Die religiös begründete absolute Vorherrschaft in sämtlichen Lebensbereichen bedingt, dass alle anderen Lebensbereiche nur im Sinne des Koran und der Hadithe (also der Sunna) praktiziert werden dürfen.

      - So nennt der Koran viele Fälle, in den das Töten gefordert wird.

      - Der Koran begründet die Ungleichheit zwischen Mann und Frau,

      und

      - der Koran fordert bewusst „listenreiches“ Vorgehen (Taqiyya) zum Vorteil des Islam! Das bedeutet, die Lüge als überragend wichtiges, weil religiös untermauertes Element in allen für notwendig gehaltenen – d. h. auch politischen – Bereichen einzusetzen.

      - Der Islam fordert insgesamt, die restliche Welt in seinem Sinn zu missionieren (inklusive Einführung der Scharia).

      Die bisher über den Islam gewonnenen Fakten und dazu gehörenden Einsichten werden nunmehr wesentlichen, ebenso unverhandelbaren Forderungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gegenübergestellt und einer ersten Gewichtung unterzogen.

      Dabei können an dieser Stelle nur einzelne Aspekte der nachweislichen Unvereinbarkeit zwischen dem Grundgesetz und den Forderungen des Islams dargestellt werden.

      Eine ausführliche juristische Betrachtung würde den Bogen an dieser Stelle weit überspannen – und letztlich zu keinen anderen Einsichten führen.

      In Bezug auf den Islam wird dabei ausnahmslos von Aussagen, Zitaten und tatsächlichen auf den Forderungen des Korans basierenden Handlungen ausgegangen – und bewusst nicht aus der Sichtweise westlicher (weil befangener oder voreingenommener) Betrachter.

      Die entsprechenden Koransuren wurden am 04. Dezember 2007 von Holger Dansk unter dem Titel „Koransuren, die im starken Widerspruch zu Artikel 4 Grundgesetz stehen“ ausführlich aufgeführt und im Internet veröffentlicht.

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

      (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

      Wie bereits mehrfach dargestellt, geht der Islam ausdrücklich davon aus, die „überlegene Religion“ zu sein.

      Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge wird der Begriff Islam als einer „Religion“ zunächst einmal der Einfachheit halber hingenommen. Dem Islam wird somit (in diesem Zusammenhang vorab) die Qualität einer Glaubensrichtung zugebilligt.

      Das bedeutet zwangsläufig, dass aus Sicht des Islam alle Nichtmuslime bestenfalls Menschen „zweiter Klasse“ sind – sofern sie überhaupt „Menschen der Schrift“ sind.

      Vom Islam wird zudem formuliert, welchen Rang jene Menschen haben, die nicht einmal „Menschen der Schrift“ im islamischen Verständnis sind. Sie stehen auf dem Rang von Vieh, gelten Muslimen also als „subhuman“!

      Immerhin handelt es sich dabei um den größeren Anteil der Menschheit insgesamt. Logische Folge dieses Denkens ist, dass deren Würde unter der von Muslimen steht.

      Bereits damit erkennt der Islam die Menschenwürde aller Menschen i.S.d. Art. 1 GG nicht an. Diese Haltung geht vom Islam aus, der sich damit selbst vom wichtigsten deutschen Grundrecht ausgrenzt.

      Diese Überlegungen zum Begriff der Menschenwürde können wesentlich ausgeweitet werden, ohne dass dabei neue Erkenntnisse zu Gunsten des Islam gefunden werden könnten. Nur deshalb wird an dieser Stelle darauf verzichtet.

      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt