im Jenseits bestraft: Über die letale Vergeltungsforderung im Diesseits hinaus hat Allah im Jenseits für den Delinquenten ein großes Feuer angezündet. Im Zusammenhang mit Mord muss allerdings auf zwei gewichtige Besonderheiten der islamischen Heilslehre verwiesen werden: Die an mehreren Stellen im Koran ganz klar formulierte Forderung „ein Gläubiger darf keinen Gläubigen töten“, heißt realiter, dass das islamische Tötungsverbot grundsätzlich nur zwischen Muslimen Geltung hat. Sowohl in den meisten Koranversen, die vom Tötungsverbot handeln und den dazugehörenden exegetischen Erläuterungen als auch in unzähligen weiteren Stellen des Dogmas werden die Ausnahmen klar benannt:
- Apostasie
- Blasphemie
- Unzucht (außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität)
- Blutrache
- Verderben stiften auf Erden
- Liquidierung politischer Gegner (Lynchjustiz)
- Die Bestrafung der Heuchler
- Kampf gegen Gläubige, die „sich vergehen“
- Unglaube („Heiliger Krieg“)
Daraus ergeben sich als Konsequenzen nachstehende Feststellungen:
Im islamischen Dogma ist letztlich nur ein sehr eingeschränktes Tötungsverbot formuliert. Allah hat das Töten generell nicht untersagt, es gibt klar definierte Ausnahmen. Im Gegenteil: Der Koran beinhaltet sogar die explizit festgelegte Verpflichtung zum Töten. Die entscheidende Frage: – Wer soll oder muss umgebracht werden – ist damit abschließend eindeutig beantwortet. Daraus folgt zwingend ein dualistischer Islam mit seiner Aufteilung der Menschheit in Gläubige und Ungläubige. Wie dargestellt, untersagt Allah zwar den Mord im Koran an verschiedenen Stellen. Wie der Selbstmord wird er als schwere Sünde angesehen. Doch das hier zitierte Tötungsverbot aus Sure 4, Vers 92 weist allerdings schon auf die folgenreichste Auswirkung der zweigleisigen moralischen Logik im Islam hin, nämlich in die Zweiteilung der Menschheit in:
- Gläubige „Rechtgeleitete“ und
- Ungläubige – sie sind bestenfalls „Menschen zweiter Klasse“
mit allen sozialpolitischen und juristischen Konsequenzen. Entsprechend der Dualität (siehe auch Kapitel 19 sowie Teil IV, Kapitel 29 „Islamische Begriffe“) oder Zweigleisigkeit der islamischen Lehre beziehen sich die Bestimmungen zum Schutze des Lebens im Wesentlichen nur auf Muslime. Da Ungläubige (kuffar) subhumane Wesen sind, stellt das islamische Dogma im Falle von Mord für sie andere Ausführungsbestimmungen bereit. Gemäß der dualistischen Betrachtungsweise im Islam können somit zwei logisch und moralisch einander sich widersprechende Anweisungen nebeneinanderstehen; beide können für sich Gültigkeit beanspruchen – je nach Sachlage.
15. Der wahre Islam – Religion oder Ideologie?
Seit Christian Wulff 2010 in seiner Eigenschaft als Bundespräsident öffentlich äußerte:
„Der Islam ist in Deutschland angekommen“
gilt diese Aussage offensichtlich sowohl großen Teilen der bundesdeutschen Bevölkerung als auch den meisten Politikern als gesichertes und richtiges Faktum. Dem Bundespräsidenten Wulff ist dabei eine sprachlich höchstwahrscheinlich ungewollte Doppeldeutigkeit bei der Wahl des Worts „angekommen“ unterlaufen:
„Angekommen“ im Sinne von Wulffs Rede kann z. B. entweder bedeuten,
- dass ein bestimmtes „Etwas“ schlicht „existiert“,
oder aber,
- dass dieses „Etwas“ sich (in der Mitte der Gesellschaft) etabliert hat.
Diese Doppeldeutigkeit war jedoch von Wulff ganz offensichtlich weder gewollt noch wurde sie in der Öffentlichkeit so (miss-)verstanden. Dabei kann seine Äußerung letztlich nur den Wert einer einfachen und von ihm selbst subjektiv so empfundenen privaten Behauptung haben.
Möglicherweise ist es zu gefährlich, aber offiziell (staatlicherseits) scheint der Islam
- bisher weder juristisch
- noch sozialpolitisch oder irgendwie anderweitig
- jemals überprüft worden zu sein.
Der Islam wird von zu vielen Politikern unkritisch einfach als „Religion“ wie jede andere auch hingestellt. Dennoch hätte Wulff seinerzeit – bei besserem Kenntnisstand der Sachlage – in seiner damaligen Eigenschaft als Bundespräsident zu diesem Thema besser geschwiegen.
Im März 2018 hat der neu ernannte Bundesinnenminister Seehofer bei seiner Eröffnungsrede im Bundestag dann aber gewagt, klar und unmissverständlich zu sagen, „der Islam gehöre nicht zu Deutschland“ – doch prompt haben ihm Politiker aller Parteien – mit der Bundeskanzlerin Merkel an der Spitze, widersprochen.
Dieser Streit führte folgerichtig zu einer hitzigen öffentlichen Debatte. Sie zeichnete sich überwiegend durch Unkenntnis, Unsachlichkeit und Emotionalität der Redebeiträge und/oder Kommentare bzw. Leserbriefe aus – erbrachte jedoch außer Vorverurteilungen keinerlei brauchbaren Ergebnisse. Auf diese Weise wird das brennende gesellschaftliche Problem jedenfalls nicht zu lösen sein.
Auf islamischer Seite beziehen sich die in den Universitäten üblichen religionswissenschaftlichen Untersuchungen weitgehend nur auf den inneren Zirkel der Wissenschaft und haben wenig bis gar keinen Einfluss auf das aktuelle öffentliche Geschehen. Dazu kommt, dass viele gläubige muslimische Studenten von dieser Art des Studiums sehr irritiert sind und die Wahrheit lieber in den Moscheen suchen… Gleichwohl hat Wulfs im Amt des Bundespräsidenten getätigte damalige Formulierung in Deutschland den Eindruck erweckt, als sei der Islam im Sinne der „political correctness“ tatsächlich eine Religion wie andere auch, nur eben mit eigenen Regularien.
In ähnlichem Sinne äußerte sich auch Papst Franziskus am 01. August 2016. Auch er wehrte sich gegen die pauschale Verurteilung des Islam – womit er insofern Recht hat, weil pauschale Aussagen grundsätzlich wenig hilfreich sind. Während seiner Rückfahrt vom Weltjugend-tag in Krakau sagte er:
„Es ist nicht richtig und nicht wahr, dass der Islam gewalttätig ist“. Auf die Frage, warum er bei der Verurteilung extremistischer Taten niemals den Islam erwähne, fügte er hinzu: „Wenn ich über islamische Gewalt spreche, dann muss ich auch über christliche Gewalt sprechen. In fast jeder Religion gibt es immer eine kleine Gruppe von Fundamentalisten – bei uns auch.“ (Franziskus, 2016)
Seine Feststellung klingt zunächst sehr beruhigend. Bevor allerdings überprüft werden kann, ob der Islam tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt, um nach dem Grundgesetz überhaupt als Religion anerkannt werden zu können – wie das Christen- und/oder das Judentum und/oder die anderen, teilweise sogar Weltreligionen, müssen zunächst die sachlichen Voraussetzungen in Form von allgemeingültigen Begriffsbestimmungen bzw. Definitionen zur Verfügung stehen, um überhaupt jemals einen Konsens erreichen zu können.
15.1 Begriffsbestimmung „Religion“
„Religionsdefinitionen dienen in der Religionswissenschaft und anderen Kultur- oder Sozialwissenschaften dazu, den Gegenstand „Religion“ zu definieren, das heißt genau zu bestimmen und gegen andere Phänomene abzugrenzen.
Es gibt mittlerweile über hundert Religionsdefinitionen, aber bisher hat sich keine als allgemein anerkannt durchsetzen können.
Der Versuch gilt als problematisch, sofern mit der Definition alles, was gemeinhin unter Religion verstanden wird, abgedeckt werden soll. Das stellt sich als schwierig dar, weil die Komplexität und