Friedemann Brückenbauer

Islam in Deutschland


Скачать книгу

umgehen, zeigen sie der Welt stets von neuem. Und wenn Gläubige schon Gläubige umbringen: Ungläubige zu töten, muss im Sinne des konservativen Islam folgerichtig ein „gottgefälliges Werk“ sein. Was bedeuten vor diesem Hintergrund die Formulierungen „gemäßigter Islam“, ggf. sogar „Islam westlicher Ausprägung“ bzw. „Euro-Islam“, wie z.B. Ourghi ihn so eindrücklich postuliert?

      Es stellt sich schon die Frage: Kann es unter den gegebenen Verhältnissen und Voraussetzungen überhaupt einen „gemäßigten Islam“ geben? – Oder liegt hier ein unauflösbarer Widerspruch vor? Prallen die oft so gut begründeten Bemühungen der Islam-Reformer nicht doch gegen die starre Wand der islamischen Hardliner, die ihre religiös begründete Macht unter keinen Umständen abgeben wollen? Und die es deswegen schon gar nicht wollen, dass der Muslim seinen Verstand gebraucht – obwohl der Koran es ihm zwingend vorschreibt – aber „Schafe lassen sich leichter regieren“… So wird auch deutlich, dass die konservativen Beharrungskräfte im Islam vor allem politisch motiviert sind – die Religion aber als Feigenblatt vor sich herschieben.

      In diesem Zusammenhang sind die Äußerungen wichtiger ehemaliger wie aktueller islamischer Geistlicher und/oder Politiker eindeutig – und können gar nicht missverstanden werden.

      „Es gibt nur einen Islam!“ Das betonen die islamischen Hardliner. Sie sind selbst von der Richtigkeit ihrer Behauptung völlig überzeugt – und vermögen deshalb auch andere Menschen – vor allem Muslime – zu überzeugen. Ihre Auffassung beruht auf den Mohammed zuteil gewordenen Offenbarungen und gilt unveränderbar bis in alle Zeiten. Das äußerte nicht nur Recep Erdogan, türkischer Präsident, veröffentlicht in Milliyet, Turkey, August 21, 2007. – Im Kapitel 18.1 zeigt eine Zusammenstellung von Zitaten wichtiger islamischer Persönlichkeiten, dass sich seit der Offenbarung des Korans bis zum heutigen Tag an dieser Auffassung nichts geändert hat. – Stimmt das in dieser Form überhaupt?

      In seinem Buch: Reform des Islam, These 26, Seite 163 weist Ourghi mit dem Ausspruch des Propheten nach, dass „die Meinungsverschiedenheit meiner Gemeinde ein Akt der Barmherzigkeit ist“.

      Zudem weisen die vier sunnitischen Rechtsschulen und die weiteren islamischen Glaubensgemeinschaften auf die diversen Unterschiede hin. Es kann daher keine Rede davon sein, dass es nur den „einen Islam“ gibt. Doch wird mit dieser Formulierung offensichtlich die religiös verbrämte, tatsächlich aber politisch gewollte Komponente betont, denn in seiner 39. These (Seite 222) betont auch Ourghi, dass es – eben weil es „keinen moderaten und keinen extremistischen .... keinen wahren und keinen falschen Islam … gab und gibt“…es „nur einen Islam“ gibt, dessen „Grundlage…der humanistisch-ethische Koran … ist, „der Räume schafft, um frei zu denken und sein Leben sebstbestimmt zu gestalten“.

      (Ourghi A.-H. , 2017)

      Das ist jedoch eine vollkommen andere Interpretation als die der machtbewussten Politiker; deren Missbrauch der Religion nur zu offensichtlich ist. Doch ob nun, wie behauptet, als islamische Einheit oder in seiner Vielfalt existent – unabhängig davon ergeben sich sehr wohl wichtige Konsequenzen für den abendländischen Umgang mit Muslimen.

      Zumindest für Deutschland gilt derzeit zwingend:

      Das Grundgesetz und der Islam in seiner früh-mittelalterlichen Gestaltung schließen sich gegenseitig völlig aus.

      Das liegt nicht am Grundgesetz, das

      - die Würde des Menschen für unverletzlich bezeichnet und

      - die Gleichberechtigung von Mann und Frau vorschreibt,

      - sowohl die „Trennung“ von Staat und Kirche vorsieht (jedoch die enge Zusammenarbeit bewusst zulässt), und

      - Freiheit für die Religionsausübung gewährt –

      es liegt am Islam, dem diese Errungenschaften unseres Kulturkreises fremd sind und sie weder anerkennen will noch kann, weil sie dem Koran diametral zu widersprechen scheinen.

      Das gleiche Problem findet man folgerichtig auch bei der europäischen Charta der Menschenrechte und/oder der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“; sie entspricht nicht den koranischen Vorstellungen, beispielhaft deutlich ausgeprägt im zweitrangigen Status der Frauen.

      Am 5. August 1990 wurde in Kairo von 45 islamischen Staaten die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet. Vordergründig richtet sie sich an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“ aus, nimmt allerdings in den einzelnen Artikeln explizit Einschränkungen mit Bezug auf die Scharia vor.

      Im gleichen Jahr fasste der iranische Vertreter Said Rajaie-Khorassani bei den Vereinten Nationen die iranische Position zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei

      „eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne“.

      (wikipedia)

      Die existierenden Widersprüche sind mit den Vertretern derartiger Rechtsaufassungen unlösbar; sie werden aller Voraussicht nach mit diesen Personen auch unlösbar bleiben.

      Daraus folgt einerseits, dass die Verpflichtung deutscher islamischer Staatsbürger auf das Grundgesetz zwar ohne Wenn und Aber besteht, andererseits aber deren Einhaltung und bewusste freiwillige Befolgung durch diesen Personenkreis (mit Hinweis auf die Taqiyya und die Hudna) im Ernstfall nicht verifizierbar ist.

      Das kann in seiner Konsequenz letztlich ein andauerndes Misstrauen gegenüber einem Personenkreis bedeuten, der in Deutschland rund 5 % der Bevölkerung ausmacht – das sind (ohne die aktuellen Flüchtlingszahlen) über 4 Millionen Menschen; von denen etwa die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft innehat. Manche Schätzungen liegen sogar bis zu 7 % der hier lebenden Menschen.

      Es gilt, die Gründe für die Vorverurteilung zu analysieren, um sie dann auflösen zu können, so dass ein gleichberechtigtes friedliches Miteinander zur Selbstverständlichkeit in Deutschland wird.

      Es sei noch hinzugefügt, dass der Begriff der „Taqiyya“ zwar der arabischen Sprache entspringt – doch sollte man sich bei seiner Bewertung davor hüten, diese Geisteshaltung nur bei den Muslimen zu suchen – sie war, ist und wird auch in Zukunft von Menschen aller Ethnien, Regionen und Religionen ständig ausgeübt, wenn auch unter anderen Bezeichnungen. Aber Lüge ist und bleibt Lüge!

      Aus ein Beispiel von unzählig vielen sei hier Peter Scholl-Latour zitiert, wenn er schreibt: „An einer umfassenden Information der Öffentlichkeit ist den amerikanischen Stäben nicht gelegen. Im Pentagon wird ohne Scheu zugegeben, dass die systematische Irreführung ein unentbehrliches Instrument des psychological warface geworden ist.“

      (Scholl-Latour, 2002)

      Die Tatsache, dass zum eigenen Vorteil getrickst, gelogen, getäuscht und betrogen wird, ist national und international wohl seit Menschengedenken „Stand der Dinge“. Die Besonderheit der Taqiyya ist eher darin zu suchen, dass sie als religiös begründetes Element ein Bestandteil des islamischen Glaubens ist. Und genau diese unbestreitbare Tatsache unterscheidet sie von allen anderen Religionen.

      Das oben beschriebene drängende Problem des Islam in Deutschland und im übrigen „Abendland“ muss unverzüglich gelöst werden. Und das nicht nur, um einer ungerechtfertigten Islamisierungsphobie der Bevölkerung gegenüber der absoluten Mehrheit der hier lebenden Muslime zuvorzukommen, sondern vor allem, um das gesellschaftliche Verhalten gläubiger Muslime in Deutschland (und im weiteren Europa) vor dem Hintergrund des Grundgesetzes