Kay Biesel

Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung


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      Kay Biesel, Lukas Fellmann, Brigitte Müller, Clarissa Schär, Stefan Schnurr

       Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung

      Kay Biesel

      Lukas Fellmann

      Brigitte Müller

      Clarissa Schär

      Stefan Schnurr

      Prozessmanual.

      Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung

      Haupt Verlag

      1. Auflage: 2017

      Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

      eBook ISBN 978-3-258-48008-4

      Alle Rechte vorbehalten.

      Copyright © 2017 Haupt Bern

      Jede Art der Vervielfältigung ohne Genehmigung des Verlages ist unzulässig.

      Gestaltung und Satz: Traktor Grafikatelier, Münchenstein

       www.haupt.ch

      eBook-Herstellung und Auslieferung:

       Brockhaus Commission, Kornwestheim

       www.brocom.de

1Einführung
2Grundlagen und Praxisprinzipien
3Kindeswohlabklärung als dialogisch-systemischer Prozess
4Zusammenarbeit im Kindesschutz
5Dokumentation im Kindesschutz
6Glossar
7Entstehungskontext des Prozessmanuals
8Literatur

       www.kindeswohlabklaerung.ch

      Weiterführende Informationen zur Einführung und Verwendung des Prozessmanuals sowie Werkzeugkästen und Checklisten zur Prozessgestaltung von Kindeswohlablärungen stehen auf der Webseite zur Verfügung.

      Übersicht Kapitel 3: Kindeswohlabklärung als dialogisch-systemischer Prozess

3.1Schlüsselprozess Ersteinschätzung
3.1.1Aufgabe und Funktion
3.1.2Fachliche Herausforderungen
3.1.3Empfehlungen zur Prozessgestaltung Werkzeugkasten, Checkliste
3.2Schlüsselprozess Kindeswohleinschätzung
3.2.1Aufgabe und Funktion
3.2.2Fachliche Herausforderungen
3.2.3Empfehlungen zur Prozessgestaltung Werkzeugkasten, Checkliste
3.3Schlüsselprozess Sofortmassnahmen
3.3.1Aufgabe und Funktion
3.3.2Fachliche Herausforderungen
3.3.3Empfehlungen zur Prozessgestaltung Checkliste
3.4Schlüsselprozess Kernabklärung
3.4.1Aufgabe und Funktion
3.4.2Fachliche Herausforderungen
3.4.3Empfehlungen zur Prozessgestaltung Werkzeugkasten, Checkliste
3.5Schlüsselprozess Bedarfsklärung
3.5.1Aufgabe und Funktion
3.5.2Fachliche Herausforderungen
3.5.3Empfehlungen zur Prozessgestaltung Werkzeugkasten, Checkliste
3.6Schlüsselprozess Ergebnisklärung
3.6.1Aufgabe und Funktion
3.6.2Fachliche Herausforderungen
3.6.3Empfehlungen zur Prozessgestaltung Werkzeugkasten, Checkliste

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      Einführung

      1.1 Kindeswohlabklärungen

      Kindeswohlabklärungen dienen dem Ziel, das Wohl von Kindern zu schützen und zu fördern. Sie werden erforderlich, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Lebenssituation eines Kindes von Problemlagen geprägt ist, die sein Wohlergehen beeinträchtigen und seine Entwicklung gefährden können. Am Ende einer Abklärung sollen begründete und belastbare Aussagen darüber vorliegen, ob das Wohl eines Kindes gewährleistet ist, wie allfällige Gefährdungen des Kindeswohls abgewendet werden können und wie das Kindeswohl bestmöglich geschützt, gesichert und gefördert werden kann. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Wohl von Kindern gewahrt ist, wenn ihre altersmässigen Grundbedürfnisse befriedigt sind und ihre Rechte beachtet werden. Die Befriedigung der altersmässigen Grundbedürfnisse und die Gewährleistung der Rechte sind in Kindeswohlabklärungen demnach übergeordnete Bezugsnormen. In einer Kindeswohlabklärung geht es folglich darum, die Lebenssituation eines Kindes unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen (körperlich, geistig, seelisch, sozial) in einer hinreichenden Komplexität zu erfassen und mit diesen Bezugsnormen abzugleichen. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind selbst, seinen Entwicklungsstand, seine Ressourcen und Bedürfnisse, auf seine unmittelbare Umgebung, auf die Art und Weise, wie es von den Eltern (bzw. den engsten Betreuungspersonen) versorgt wird, auf seine Erziehung und Förderung, auf die Beziehung zwischen Eltern und Kind sowie auf weitere bedeutsame soziale Beziehungen des Kindes. Fachpersonen, die Abklärungen durchführen, stehen somit vor der Aufgabe, jeweils in einem engen Bezug zur konkreten Lebenssituation eines Kindes bzw. mehrerer Kinder in einer Familie begründete Einschätzungen zu folgenden Fragen zu erarbeiten: Sind die altersmässigen Grundbedürfnisse erfüllt und werden die Rechte des Kindes gewährleistet? Ist das Wohl des Kindes bereits gefährdet oder droht eine solche Gefährdung in der Zukunft – in welcher Hinsicht? Welche Antworten (Unterstützungsleistungen, Kindesschutzmassnahmen) sind erforderlich, um festgestellte oder drohende Gefährdungen abzuwenden? Welche Antworten sind erforderlich, um das Wohl des Kindes jetzt und zukünftig bestmöglich zu sichern und zu fördern? Abklärungen dienen somit immer der Vorbereitung von Entscheiden über angemessene Antworten auf eine vorgefundene Situation bzw. einen vorgefundenen Bedarf.

      Was sind Anlässe für Kindeswohlabklärungen?

      Etwas vereinfachend lassen sich drei typische Anlässe für Kindeswohlabklärungen unterscheiden:

      • Ein Kind oder seine Eltern wenden sich an eine Fachstelle (z. B. einen Kinder- und Jugendhilfedienst, Sozialdienst) und zeigen an, dass sie sich in einer Problemsituation befinden und Unterstützung brauchen.

      • Fachpersonen eines Fachdienstes gewinnen im Kontakt mit einem jungen Menschen oder einer Familie den Eindruck, dass eine Problemsituation vorliegen könnte, die das Wohl eines Kindes gefährdet und weiterer Klärung bedarf; ein Fachdienst erhält von externen Fachpersonen, Einrichtungen (Kindertagesstätte, Kindergarten, Schule) oder weiteren Personen Hinweise darauf, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte.

      • Eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erhält Hinweise auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls oder nimmt solche selbst wahr.