Lisbeth Herger

Zwischen Sehnsucht und Schande


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Oktober desselben Jahres wird Anna Maria erneut arretiert. Die Richter ermitteln wegen Urkundenfälschung und Kuppelei. Diesmal lesen sich die Geschichten dazu wie Fragmente einer Dorfposse. Unterwegs mit ihrem Liebhaber Julius und dem Spinnereiarbeiter Karl C. trifft Anna Maria in der Wirtschaft zum Wolf eine gemeinsame Bekannte. Sie animiert Karl dazu, ihrer Kollegin Benedikta einen auszugeben. Dann gehen sie zu dritt auf eine kleine Beizentour, genehmigen sich im «Gallushof» ein spätes Mahl, für die Nacht besorgt Anna Maria den beiden ein Hotelzimmer. Die polizeiliche Meldekarte erzwingt bei der geltenden Rigidität einen kleinen Schwindel. Aus der Benedikta wird eine Toni, der Karl bleibt ein Karl, und als Paar heissen die beiden Tiroler. Anna Maria begleitet die zwei auf ihr Zimmer und geht dann nach Hause. In jener Nacht hat das Tiroler-Paar Sex miteinander, wie sie später, vor Gericht, auch freimütig zugeben.

      Für diese kleine Mogelei bezahlt Anna Maria also wieder mit Haft hinter Gittern. Wegen der falschen Namen. Und wegen Kuppelei. Der Kollegin Benedikta wird nämlich nachgesagt, dass sie eine Dirne sei. Es ist also nicht ganz auszuschliessen, dass Anna Maria einer Prostituierten, die dringend Kundschaft brauchte, einen Freier zugehalten hat. Vielleicht war ihr Verbrechen jedoch weit harmloser, ein Freundschaftsdienst für zwei, die sich begehrten und keinen passenden Ort finden konnten für ihr Vergnügen. Jedenfalls müssen die Richter ihren Verdacht, dass Benedikta sich gegen Entgelt hingegeben hat, mangels Beweisen wieder fallen lassen. Das aber ändert nichts an der Schuld von Anna Maria: Sie hat den beiden zur → Unzucht verholfen und erfüllt damit den Tatbestand der Kuppelei.

      Auffällig in dieser Geschichte ist, wie dünn das Urteil daherkommt, knappe drei beschriebene Bogen mit nur kurzer Befragung zum Tathergang. Urteile und Strafmasse stützen sich diesmal vor allem auf die Vergangenheit, auf die Liste früherer Straftaten und auf den ramponierten Ruf. Die Angeklagte W., die bereits sieben Mal wegen Unzucht vorbestraft ist und als Dirne gilt, ist wegen Unzucht im Rückfall zu bestrafen. […] Bei beiden Angeklagten handelt es sich um wiederholt vorbestrafte und sittlich völlig verkommene Personen, denen nur durch eine ganz empfindliche Strafe beizukommen ist. Übersetzt in die Einheit von Strafmassen heisst dies zwei Monate Zuchthaus für Benedikta W. – bei ihr kommt zur Unzucht noch Ungehorsam im Rückfalle dazu, weil sie früher für zehn Jahre aus St. Gallen verwiesen worden war – und drei Monate für die Angeklagte Looser-Boxler.

      Eigentlich könnte Anna Maria Mitte Januar das Gefängnis verlassen und sich, was sie nur zu gerne möchte, um ihren nun fast einjährigen Julius kümmern. Doch dazu kommt es nicht. Wenige Tage nach dem Prozess wird sie – als Gefangene – erneut den Richtern vorgeführt. Denn diese haben noch eine Rechnung offen mit ihr: ihr illegales Liebesleben mit dem um fast zehn Jahre jüngeren Müller, mit dem sie nun schon seit vier Jahren zusammen ist. Eigentlich wurden die beiden dafür schon einmal gerichtlich gemassregelt. Doch das reicht den Gesetzeshütern nicht. Obwohl sie die Konstanz der Beziehung kennen und über die Existenz des gemeinsamen Sohnes und ihre Heiratspläne informiert sind, wird weiter gerichtet und bestraft. Seit der Geburt des Kindes nun haben die beiden wieder mehrmals miteinander geschlechtlich verkehrt, und zwar sowohl auf dem Zimmer des Müllers wie auch auf demjenigen der Looser. Die Angeklagten sind geständig; die Tatumstände sind abgeklärt.

      Die Klärungen der Tatumstände durch die richterlichen Herren will man als Nachgeborener lieber nicht so genau wissen. Jedoch versucht der Enkel vergeblich den inneren Film zu stoppen, in dem seine Grossmutter vorgeführt wird, in ihrer Haftschürze oder ihrem Wäschekittel, vor den schwarz gewandeten Männern, und zu ihrem Liebesleben Auskunft geben soll. Wie sie gequält wird von Fragen, die wohl eher der Lüsternheit der fragenden Herren zudienen. Er sieht sie in ihrer Anklagebank, zusammen mit Julius, der, in derselben Sache angeklagt, auf der andern Seite des Saals platziert wurde und den sie vermutlich seit Beginn ihrer Haftstrafe gar nicht mehr gesehen hat. Ob sie sich schämte bei dieser Befragung, sinniert der Enkel, ob sie brannte vor Wut oder ob sie sich erloschen in sich zurückzog und gleichgültig ihre Antworten herunterleierte, als ob das alles nichts mit ihr zu tun hätte, wird er nie wissen. Jedenfalls ist er erleichtert, als er später entdeckt, dass Julius gar nicht da war, dass der übel beleumdete Müller es vorgezogen hatte, gar nicht erst vor Gericht zu erscheinen. Für Julius, den Widerspenstigen – das war er schon damals –, war dies vielleicht ein Akt der Würde. Und für Anna Maria eine kleine Erleichterung im richterlichen Demütigungsritual.

      Beide wurden sie wegen Unzucht im Rückfalle für schuldig erklärt. Für Anna Maria gab dies einen Monat Gefängnis zusätzlich und vierzig Franken Busse. Julius, der Mann, kam mit der Hälfte davon.

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