Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


Скачать книгу

Hoffen oder lediglich unbestimmte Erwartungen genügen freilich nicht.[29]

      15

      Der Täter muss vorsätzlich im Hinblick auf alle Tatbestandsmerkmale handeln. Hierfür genügt Eventualvorsatz – eine spezifische Absicht, wie sie etwa § 263 StGB verlangt, ist für eine Strafbarkeit nach § 266 StGB nicht erforderlich.

II. Korruptionsrelevante typische Fallgruppen

      16

      17

      18

      19

      20

      aa) Endgültiger Schaden oder schadensgleiche Vermögensgefährdung?

      21

      22

      bb) Schadenskompensation durch erwirtschaftete Gewinne

      23

      cc) Vermögensnachteil bei Fortführung einer schwarzen Kasse

      24

      25