Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


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mit dolus eventualis gehandelt haben.[142] Darüber hinaus verlangt § 267 StGB ein Handeln zur Täuschung im Rechtsverkehr. Hierfür ist jedenfalls sicheres Wissen erforderlich.[143]

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F. Strafvereitelung, § 258 StGB

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G. Verletzung des Geheimbereichs

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