Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


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des Vermögens oftmals kein punktuelles Ereignis, sondern prozesshaft ausgestaltet sei. Zudem komme auch Gewinnaussichten eine Bedeutung für das Vermögen einer Person zu, sodass auch entsprechende Chancen und Exspektanzen strafrechtlich schutzwürdig seien.[112] Erforderlich sei aber eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen, insbesondere bilanziellen Bewertungsregeln nachvollziehbare Schadensbezifferung in seiner konkreten Höhe.[113]

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E. Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB

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