Kosten der Grundrente von rund 1,3 bis 1,4 Milliarden € ab 2021 werden vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ausgeglichen, damit es nicht zu einer Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der Rentenversicherung kommt. Der Bundeszuschuss wird ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden € erhöht. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in den Folgejahren insgesamt keine zusätzliche Beitragsbelastung entsteht. Die Grundrente wird somit vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Regelungen des Grundrentengesetzes vom 12.08.2020 sind zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Man nimmt an, dass von der Grundrente ca. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren dürften. Die durchschnittliche Rentenerhöhung wird mit rund 75 € monatlich angegeben.
Für die verwaltungsmäßige Umsetzung der Grundrente durch die Rentenversicherung werden insgesamt Ausgaben von mehr als 410 Millionen € erwartet. Allein für Bearbeitung der rund 26 Millionen Bestandsrenten einschließlich des Beratungsaufwandes zur Grundrente ist ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 3.000 bis 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderlich. Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31.12.2022. Der Zweijahreszeitraum (2021–2022) wird benötigt, um den gesamten Rentenbestand bezüglich des Grundrentenzuschlags zu überprüfen und die positiven Grundrentenbescheide zu versenden.
2 Die drei Säulen der Altersvorsorge
Die Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf drei Säulen:
Das Drei-Säulensystem der Altersvorsorge
Säule 1: | Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme wie die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke (für Kammerberufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.) und die Altershilfe für Landwirte. |
Säule 2: | Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst |
Säule 3: | Private Altersvorsorge, z.B. „Riester-Rente“ ab 01.01.2002, Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge, alle Formen der privaten Vermögensbildung (Erwerb von Immobilien, Aktienkauf, Sparverträge), aber auch die neue Rürup-Rente ab 01.01.2005 als neue kapitalgedeckte private Leibrentenversicherung. |
2.1 Sicherungsziele der drei Säulen
Bei den Systemen der ersten Säule spricht man von einer Regelsicherungsfunktion; von dort wird der größte Teil zur Absicherung des künftigen Lebensstandards beigetragen.
Die zweite und dritte Säule hat eine Ergänzungsfunktion für die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen wahrzunehmen. Die „zu erwartende“ Minderung des Leistungsniveaus in der ersten Säule soll dadurch weitestgehend ausgeglichen werden. Außerdem soll das Einkommen im Ruhestand gegenüber der Einkommenssituation während der aktiven Berufstätigkeit nicht zu einer Verschlechterung des individuellen Lebensstandards führen. Bei Selbständigen, die keine Regelsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, kann die private Vorsorge, z.B. in Form einer Rürup-Rente, auch die Funktion einer Regelsicherung aus der ersten Säule übernehmen.
Bis zum Jahr 2000 hatte sich das NettorentenniveauNettorentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung (nach Steuern) bei rd. 70 Prozent eingependelt; vor Steuern wären dies netto 52,9 Prozent gewesen. Als Bezugsperson wird dabei stets der sog. „Eckrentner“, ein statistischer Durchschnittsversicherter, der 45 Jahre Beitragszeiten zur Rentenversicherung zurückgelegt und immer einen durchschnittlichen Arbeitsverdienst erhalten hat, herangezogen.
Wenn heute mit Blick auf ein künftiges Versorgungsniveau in den Jahren bis 2030 informiert wird, legt man bei einer Altersvorsorge-Beratung grundsätzlich auch eine Gesamt-Nettoersatzquote von 70 Prozent (oder eine Brutto-Ersatzquote von etwa 50 Prozent) als Zielhorizont zugrunde. Allerdings ist dabei zu beachten, dass von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch rd. 45 Prozent Basissicherung (bezogen auf den EckrentnerEckrentner) erfolgen dürften und die restlichen 25 Prozent aus der zweiten und dritten Säule zugesteuert werden müssen (s. auch 1.9.). Beim Bruttorentenniveau werden die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sowohl bei den Rentnern als auch bei den Erwerbstätigen anfallen, nicht berücksichtigt. Verglichen werden jeweils die Bruttowerte. Dagegen werden beim Nettorentenniveau vor Steuern zwar die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, nicht aber die steuerlichen Belastungen.
Nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) aus dem Jahr 2001 darf das Rentenniveau Netto vor Steuern bis zum Jahr 2020 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 43 Prozent nicht unterschreiten. Das Rentenpaket II hat eine zusätzliche Niveausicherungsklausel eingeführt, mit der der Standardrentner bis zum Jahr 2025 auf einem Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent gehalten werden muss. Wenn keine Verlängerung des Zeitraumes erfolgt, gilt als neues (altes) Ziel wieder ein Mindest-Rentenniveau von 43 Prozent im Jahr 2030.
Nachrichtlich ist hier zu erwähnen, dass ausweislich der Statistik der Deutschen Rentenversicherung „Rentenversicherung in Zahlen 2020“ das Nettorentenniveau vor Steuern für 2020 bei einer Standardrente mit 45 Versicherungsjahren derzeit 48,2 Prozent (brutto 46,6 Prozent) betragen hat.
Die monatliche Standardrente beläuft sich ab 01.07.2021 in den alten Bundesländern: 1.538,55 € und in den neuen Bundesländern: 1.506,15 € – jeweils brutto.
2.2 Welchen Risiken ist die Basisleistung der gesetzlichen Rente ausgesetzt?
Die Probleme, die in der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren zu lösen waren, um die Zukunftsfähigkeit des Systems zu erhalten, können auf die folgenden Punkte konzentriert werden:
1 Der GenerationenvertragGenerationenvertrag funktioniert nur noch eingeschränkt. Die Geburtenrate, die durch den „Pillenknick“ in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts nachhaltig abgesunken ist, beläuft sich weiterhin auf einem unteren Wert zwischen 1,3 und 1,4; notwendig wären aber 2,1 Geburten auf tausend Einwohner. Dies bedeutet, dass die nachfolgende Generation um ein Viertel kleiner ist als die vorherige. Die Bevölkerungsstruktur wird sich drastisch verändern mit der Folge, dass spürbar weniger junge Menschen einer erheblich anwachsenden Zahl älterer Menschen gegenüberstehen werden.
2 Die Rentner werden immer älter und beziehen ihre Rente wesentlich länger. So betrug der durchschnittliche Rentenbezugszeitraum1960: 9,9 Jahre und2019: 19,9 Jahre (davon Frauen: 21,7 Jahre, Männer: 18,2 Jahre).
Das durchschnittliche Rentenwegfallalter bei Männern und Frauen erreicht im Jahr 2019 knapp das 80. Lebensjahr (Männer: 77,8 Jahre und Frauen: 81,9 Jahre – gemeinsam: 79,8 Jahre).
Dies bedeutet, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung heute 10 Jahre länger eine Rente zu leisten haben als vor 59 Jahren. Natürlich spiegelt sich dieses erfreuliche Ergebnis auch in der steigenden Lebenserwartung der Wohnbevölkerung in Deutschland wider.
So wurden
1960: Frauen 75 Jahre und Männer 72 Jahre alt,
2012: Frauen 83 Jahre und Männer 78 Jahre alt
und werden bei weiteren planmäßigen Entwicklungen
2050: Frauen 88 Jahre und Männer 83 Jahre alt.
Daraus kann man schließen, dass die Bevölkerung jährlich um 6 bis 8 Wochen „altert“. Bei dieser Rechenweise würde jede Generation um ca. 4 Jahre älter.
1 Die Ergebnisse unter den Buchstaben a) und