Markus Brinkmann

Tax Compliance


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       I.Vorbemerkung

       II.Compliance-Kultur, Code of Conduct, Richtlinien und Verhaltensanweisungen

       III.Hinweisgebersystem

       IV.Compliance-Schulungen

       V.Compliance Reporting

       1.Vorbemerkung

       2.Planmäßiges Compliance Reporting

       3.Außerplanmäßiges Compliance Reporting (Ad-hoc-Berichterstattung)

       5. KapitelUmsetzung der Tax Compliance in einem internationalen Konzern

       I.Stellenwert der Tax Compliance in einem internationalen Konzern am Beispiel der Bertelsmann SE & Co. KGaA

       1.Kurzvorstellung der Unternehmensgruppe

       2.Tax Compliance bei Bertelsmann

       a)Begriffsverständnis

       b)Rechtspflichten der Tax Compliance-Organisation im Bertelsmann-Konzern

       3.Steuer- und Rahmenbedingungen im internationalen Kontext

       a)Rahmenbedingungen der deutschen Finanzverwaltung

       b)Internationale Rahmenbedingungen

       II.Ausgestaltung der Tax Compliance am Beispiel der Konzernsteuerabteilung der Bertelsmann SE & Co. KGaA

       1.Strategische Analyse der Aufbauorganisation

       a)Tax Compliance-Kultur

       b)Tax Governance Konzept

       c)Steuerstrategie und wesentliche Zielprinzipien für die Steuerarbeit

       d)Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Ausgestaltung der Tax Compliance

       e)Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern

       2.Strategische Analyse der Ablauforganisation

       a)Kernprozesse im Steuerbereich

       b)Ablauforganisation am Beispiel des Group Tax Reporting

       c)Ablauforganisation am Beispiel grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen

       6. KapitelTax Planning und Gestaltungsmissbrauch

       I.Einführung

       II.Wirtschaftliche Substanz und Nachweis für EU-/EWR-Gesellschaften gem. § 8 Abs. 2 AStG

       1.EuGH-Urteil in der Rs. Cadbury Schweppes

       2.Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG

       a)Stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats

       b)Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in diesem Staat auf unbestimmte Zeit

       c)Greifbares Vorhandensein der beherrschten ausländischen Gesellschaft (Geschäftsräume, Personal, Ausrüstungsgegenstände)

       d)Auskunftsaustausch

       III.Nachweis für EU-/EWR-Gesellschaften gem. BMF-Schreiben vom 8.1.2007

       IV.Ort der Geschäftsleitung

       1.Definition „Ort der Geschäftsleitung“

       2.Sachliches Kriterium: Prozess der Entscheidungsfindung