Johannes Franciscus Corsten

Steuerstrafrecht


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außersteuerlichen Grund.[206] Daher sei die Umstellung von Arbeitsverträgen durch Kündigung und Neuabschluss, wobei der Arbeitslohn gesenkt und im Gegenzug in gleichem Umfang nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG steuerfreie Gutscheine für Waren und Dienstleistungen gewährt werden, nicht missbräuchlich i.S.d. § 42.

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      Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 Alt. 1 werden Wirtschaftsgüter im Falle von Treuhandverhältnissen nicht dem Eigentümer, sondern dem Treugeber zugerechnet.

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