Dennis Bock

Internal Investigations


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Auftrag, Auftragsdurchführung (evtl. Einschränkungen, nachfolgende Veränderungen und auch Behinderungen), – Wissens- und Informationsbasis für die Feststellungen (erlangte Unterlagen, durchgeführte Befragungen, Auskunftspersonen im Unternehmen usw.), – methodische Hinweise (evtl. zur Vollprüfung, Stichproben, analytischen Prüfungen, Plausibilisierungen etc., IT-Analysen, Befragungen etc.), – Ergebnisse, d.h. sowohl Feststellungen als auch Würdigungen unter den im Auftrag vereinbarten sachlich-rechtlichen Rahmenbedingungen, – Würdigung einer spezifischen Person oder einer Funktion im Unternehmen, – Empfehlungen zu Beschlüssen und Maßnahmen.

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      Eine Internal Investigation ist keine standardisierte Leistung, die stets einen vorhersehbaren Ergebnischarakter hat, sondern eine höchst individuelle Kombination von analytischen, betriebswirtschaftlich-organisatorisch und rechtlich ausgerichteten Prüfungen und Beratungen. Daher werden Auftrag, Auftragsdurchführung und die Ergebnisberichterstattung durch Externe lediglich nach Dienstvertragsrecht (§§ 675, 611 BGB) und nicht nach Werkvertragsrecht zu beurteilen sein. Das Dienstvertragsrecht kennt keine förmliche „Abnahme“ einer Dienstleistung. Allerdings wird die Leistung im übertragenen Sinne „akzeptiert“, wenn nämlich das beratene Organ im Ergebnis den Vorschlägen und Empfehlungen folgt.

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      Projektdokumente fallen unter die allgemeinen Aufbewahrungspflichten. Wer diese Pflichten beachten muss, hängt davon ab, in wessen Herrschaftsbereich die Informationen entstanden oder gelangt sind, und sodann zu innerbetrieblichen Entscheidungen – meist mit handels- oder steuerrechtlichem Charakter – geführt haben. Das Grundmuster dazu sind jedenfalls die Buchführung und das Inventar. Art und Umfang der Aufbewahrungspflichten hängt auch davon ab, ob die Aufbewahrung durch Externe (bspw. beauftragte Anwaltskanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) im Rahmen der Aufbewahrungspflichten für Akten und Arbeitspapiere geleistet wird. Eine Aufbewahrung durch das Unternehmen ist mindestens für den Abschlussbericht und Projektberichte, die den Leitungsgremien vorgelegt wurden, als Pflichtdokumentation erforderlich.

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