Ralf Budde

Vertragsmanagement im Projektgeschäft


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die die Mitwirkung der Beteiligten erfordern, sind z.B. die Mediation gemäß den Regeln des ICC. Es bedarf aber des guten Willens aller Beteiligten, einen tragbaren Kompromiss zu finden. Dem stehen Verfahren entgegen, die eine endgültige und durchsetzbare Entscheidung erreichen, wie Gerichts- oder auch Schiedsgerichtsverfahren.

      Vertragsparteien haben die Möglichkeit, bei strittigen Fällen, anstelle von nationalen Gerichtsbarkeiten, ein Schiedsgerichtsverfahren zu vereinbaren. Die wesentlichen Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens sind:

       Das Verfahren erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit

       Die Regeln zur Urteilsfindung lassen sich vereinbaren

       Größere internationale Anerkennung als nationale Gerichte

       Keine Berufungsverfahren

      Im Rahmen der New York Convention (United Nations Commission on International Trade Law (Uncitral)) wurde ein Abkommen zur Anerkennung und Durchsetzbarkeit von ausländischen Schiedssprüchen zwischen 134 Staaten vereinbart. Dies wird durch viele multi- und bilaterale Abkommen unterstützt, die die Durchsetzbarkeit von Schiedsgerichten fördern. Die üblichen institutionellen Schiedsgerichte sind:

       Internationale Industrie- und Handelskammer in Paris

       Bundeskammer für gewerbliche Wirtschaft in Wien

       Stockholmer Handelskammer

       German Court of Arbitration for Private Construction Law

       London Court of International Arbitration

       American Arbitration Association

       Chinese International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC)

       Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

       Handelskammer in Zürich

      Wichtig bei einem Schiedsverfahren ist, dass das Verfahren, die Kammer und der Ort vereinbart werden, das zur Streitschlichtung führen soll. Ansonsten laufen die Parteien Gefahr, dass ein „ad hoc Schiedsgericht“ initiiert wird. Hervorzuheben sind hier die Regeln der IHK in Paris, die eine Schiedsverfahrensordnung (ICC-Regeln) erstellt hat, die heute die größte Verbreitung und Anwendung findet. Die Richter am ICC setzen sich aus vielen Ländern zusammen und erheben den Anspruch, internationale Interessen zu vertreten. Dagegen gibt es viele nationale Schiedsgerichte, die eher mit lokalen oder regionalen Mitgliedern besetzt sind. Ein Schiedsverfahren regelt fünf wesentliche Elemente:

       Den Ort

       Die Sprache

       Das anzuwendende Recht

       Die Nationalität

       Die Rechtsvertreter

      Schiedsgerichtsverfahren kosten zwar Gebühren, sind dagegen oft schneller und kosten auch weniger wie Verfahren vor nationalen Gerichten. Kosten werden schon dadurch begrenzt, dass die Möglichkeit des Einspruchs stark begrenzt ist und dadurch jahrelange Prozesse vermieden werden. Neben den institutionellen Schiedsgerichten werden häufig freie Schiedsgerichte vereinbart, bei denen lediglich die Regeln des Schiedsverfahrens im Vertrag festgeschrieben werden. Hier dominieren die Regeln gemäß UNCITRAL, die von den Vereinten Nationen vereinbart wurden und sehr detailliert die Verfahrensweise regeln.

      Der Vorteil eines Verfahrens vor einer Institution wie dem ICC liegt in den klaren Regeln, die sicherstellen sollen, dass eine unabhängige und unparteiische Entscheidung getroffen wird. Der ICC besitzt im Vergleich zu anderen Schiedsgerichten in der Welt eine Führungsrolle bezüglich der eindeutig strukturierten und administrierten Schiedsgerichtsbarkeit. Einige wesentliche Randbedingungen, unter denen eine Entscheidung herbeigeführt wird, sind im Folgenden gelistet:

       Festlegen des Ortes des Verfahrens

       Fristen setzen und verlängern

       Gebühren und Auslagen der Schiedsrichter festsetzen

       Anzahl der Schiedsrichter bestimmen

       Schiedsrichter ernennen

       Anfechtungen gegen Schiedssprüche entscheiden

       Überprüfen von gefällten Schiedssprüchen

      Im Gegensatz zu vielen nationalen Institutionen verfolgt der ICC das Verfahren über die gesamte Laufzeit. Ein Verfahren beginnt damit, dass der Schiedsgerichtshof ermittelt wird und die Konflikt-Parteien mit dem Schiedsrichter zusammengebracht werden. Aufgabe des Schiedsrichters ist es, die Positionen und Forderungen der Parteien zu identifizieren. Ein großer Teil der Schiedsfälle werden bereits in dieser Phase einvernehmlich gelöst. Die Kosten eines Schiedsverfahrens werden in Abhängigkeit des Streitwertes über die jeweilige Gebührentabellen des Schiedsgerichts ermittelt. Sie teilen sich gewöhnlich auf in Verwaltungskosten und Gebühren für den oder die Schiedsrichter. Als Kostentreiber gelten dabei die Gebühren für die Schiedsrichter.

      Sobald wie möglich setzt der Gerichtshof den Kostenvorschuss auf der Grundlage der voraussichtlichen Honorare und Auslagen der Schiedsrichter sowie der ICC Verwaltungskosten für die ihm bekannt gegebenen Klage- und Widerklageansprüche fest. Nach Erhalt der Klage kann der Generalsekretär den Kläger auffordern, einen vorläufigen Kostenvorschuss in einer Höhe zu bezahlen, die die voraussichtlichen Kosten des Schiedsverfahrens bis zur Erstellung des Schiedsauftrags deckt. Dieser Betrag kann jederzeit während des Schiedsverfahrens geändert werden. Falls zusätzlich zur Klage Widerklagen erhoben werden, kann der Gerichtshof für die Klage- und die Widerklageansprüche getrennte Kostenvorschüsse festsetzen.

      Der Kostenvorschuss ist zu gleichen Teilen vom Kläger und vom Beklagten zu bezahlen. Es kann jedoch jede der Parteien den vollen Kostenvorschuss für Klage oder Widerklage bezahlen, falls die andere Partei ihren Anteil nicht bezahlt. Wenn der Gerichtshof getrennte Kostenvorschüsse festgesetzt hat, hat jede Partei den für ihre Klage oder Widerklage festgesetzten Kostenvorschuss zu bezahlen.

      Das „International Center for Settlement of Investment Disputes“ (ICSID) (Weitere Informationen finden Sie unter: www.worldbank.org/icsid )wurde durch die Weltbank gegründet und hat inzwischen 136 Mitglieder. Die Verfahren am ICSID sind begrenzt auf Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Investitionen zwischen Staaten, die beide das Abkommen ratifiziert haben und dieses Verfahren im Vertrag vereinbart haben. Die Kosten am ICSID sind gegenüber anderen offiziellen Schiedsverfahren deutlich günstiger. Die Kosten beziehen sich stärker an dem tatsächlichen Aufwand und weniger an der Streitsummen und müssen nicht in voller Höhe –nur ca 3-6 Monate im voraus- bezahlt werden. Die Durchsetzung der Ansprüche ist durch entsprechende Abkommen eindeutig geregelt. Ein Schiedsspruch kann in den beteiligten Ländern so durchgesetzt werden, als handelte es sich um einen Gerichtsentscheid in dem betreffenden Land.

      Die „American Arbitration Association“ (AAA) ist die in Amerika am weitesten verbreitete Organisation für Schiedsverfahren und erhält eine wachsende Anzahl von Anhängern. Die AAA Bestimmungen enthalten klare Regeln für den Fall, dass der Vertrag der streitenden Parteien zu erforderlichen Regelungen schweigt. Die Verfahren werden in drei unterschiedliche Arten aufgeteilt:

       Fast Track, für Claims mit einem Streitwert unter 50.000 USD

       Regular Track für Claims zwischen 50.000 USD und 1 Mio USD

       Complex Construction Case Track für Claims über 1 Mio USD

      Die AAA hält spezialisierte Schiedsrichter