Roger Reyab

Die verbotenen Bücher


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wurde Herr Weise, der eigentlich überhaupt nicht weise ist, von der Kanzlerin mit Arbeit überfrachtet. Der Beamte wurde nämlich kurzerhand mit einer Mammutaufgabe gleich doppelt belastet. Er sollte nicht nur die Geschäfte der Arbeitsagentur sondern auch die Aufgabe eines Flüchtlingskoordinators gleichzeitig stemmen. Das ging der Mann auch mit viel Elan an. Eines der Ergebnisse dieser Mammutaufgabe war die hastige Bereitstellung von Sprachkursen für Millionen Menschen. So eine Aufgabe hatte Modellcharakter. Es gibt nämlich kaum empirisches Material darüber, ob irgendein Land, irgendeine Regierung, oder irgendjemand sonst, ein solches Wahnsinnsprojekt jemals zuvor in Angriff genommen hat. Zwar haben einige Länder Erfahrungen mit einer Alphabetisierung der Bevölkerung, aber in einer solchen Eile hat man so etwas noch nie durchgeführt. Jedenfalls müssen sich dann hochgeheime Kreise Gedanken gemacht und eine Idee ausgebrütet haben, die alle Insignien einer völligen Desaster-Maßnahme in sich trug.

      Die Arbeitsagentur arbeitet normalerweise mit gewissen Standards. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit geprüften Trägern, Anwesenheitslisten, genaue Nachprüfbarkeit von Ergebnissen und manchmal sogar Vermittlungsquoten und ein Qualitätsmanagement.

      Für diejenigen, die sich in dieser Branche auskennen, übertreibt das die Agentur sogar manchmal und deshalb versinkt die Belegschaft der Arbeitsagentur oft in einem Berg von Formalitäten.

      Bei dieser Maßnahme sollte aber alles anders sein.

      Es wurde eilig eine Webseite eingerichtet, die alle Träger zur Aktion rief.

      Man sagte sich, dass man diese Mammutaufgabe nur mit einer Bündelung aller verfügbaren Kräfte leisten kann. Deshalb ersann man eine Maßnahme, die eigentlich keine ist. Ohne sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, wie man Hundertausende verschiedensprachige Menschen betreuen, schulen und qualifizieren kann, stellte man viel Geld bereit. Man dachte sich wohl, dass das Geld es schon richten würde. Nach dem Motto: Wenn wir bezahlen, werden die Träger sich schon alle Mühe geben. Da hat die Arbeitsagentur aber die Rechnung ein wenig ohne die gierigen Wirte gemacht. Es war nämlich in der Goldgräberzeit in gewogenen Kreisen sehr schnell bekannt, dass man nun sehr viele neue Sackkarren brauchen würde. Für das viele Geld, was man sich quasi umsonst bei der Agentur abholen konnte. Ich kann Ihnen versichern, dass es sehr viele solche Schildbürgerstreiche bei der Agentur und den Jobcentern gibt. Dennoch sind die Eingliederungskurse schon eine sehr extreme Form der Geldverschwendung.

      Für die nicht brancheninternen Laien sei gesagt, dass man in Deutschland die Politik von der Wohlfahrtsindustrie kaum trennen kann. Die Wohlfahrtsindustrie gehört zu den absoluten Aufsteigern der Wirtschaftsgiganten. So beschäftigt die Caritas mehr Angestellte als Opel und Mercedes zusammen. Die Wohlfahrtsindustrie treibt enge Lobbyarbeit bei der Politik und man weiß deshalb manchmal nicht, wer eigentlich für die Auswüchse, die dann manchmal bekannt werden, wirklich verantwortlich ist. Die Wohlfahrtsengel sind derart eng mit der Politik vernetzt und verwoben, dass man deshalb bei beiden Protagonisten durchaus achtsam sein sollte. Die Arbeitsagentur und die Jobcenter sind die Auftraggeber der Wohlfahrtsengel. Sie arbeiten quasi als Mittler zwischen Politik und den Engeln. Sie verwalten die Milliarden Steuergelder und sind deshalb noch mächtiger als die Engel.

      Bei dem nun halbherzig bekannt werdenden erneuten Skandal, der von vielen nicht erwähnten Skandalen noch ein geringer ist, wurde mit dem Gießkannenprinzip Geld an alle verteilt, die gerne das Geld haben wollten. Kein Normalverdiener wird mir hier folgen. Wahrscheinlich werden Sie auch heute noch sagen, dass ich übertreibe. Das tue ich aber mitnichten.

      Um Ihnen das Procedere transparent zu machen, erkläre ich Ihnen, wie normalerweise Maßnahmen vergeben werden. Ein Träger, der eine Maßnahme durchführen will, bewirbt sich auf eine Ausschreibung der Agentur, auch Los genannt. Der Träger muss in seiner Bewerbung auf das Los Angaben über seine Maßnahmekonzeption, seine Kalkulation, seine Befähigung, seine räumliche und personelle Ausstattung und über vieles mehr Auskunft geben. Die eingereichten Unterlagen der Träger werden daraufhin auf ihre Qualität und ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Zuständig sind die regionalen Einkaufszentren der Agenturen.

      Bei den Eingliederungskursen hat man aber auf solche Prüfungen verzichtet.

      Man hat aber auf noch sehr viel mehr keine Rücksicht genommen. Ganz davon abgesehen, dass die meisten Träger den Agenturen bekannt sind und vor Beginn einer Maßnahme sich mit der Agentur ins Benehmen setzen müssen, hat man bei den Eingliederungskursen eine Art anonyme Ausschreibung betrieben. Die Träger mussten sich nicht auf die Kurse bewerben, sie mussten die Kurse nur anmelden. Von so etwas habe ich bisher noch nicht gehört. Ich will damit nicht sagen, dass alles immer koscher und integer bei den klassischen Ausschreibungen ist, was man leider nicht sagen kann, aber es ist hier schon ein Präzedenzfall.

      Die Träger mussten weder ihre personelle Eignung, nicht ihre räumliche Ausstattung, nicht ihre Konzeption und nicht ihre Zertifizierung nachweisen. Es reichte bei dieser Maßnahme, wenn man eine einzige Seite mit 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an die Agentur sandte. Auf dieser Liste waren die Namen verzeichnet und der Beginn der Maßnahme. Das war alles. Es gab nun keine Prüfung und einen Anruf bei dem Träger, dass er mit der Maßnahme beginnen kann. So ein Procedere ist wirklich einmalig. Da ich mich mit dem Thema intensiv beschäftigt habe, kann ich Ihnen bestätigen, dass die Träger mit der Maßnahme einfach beginnen konnten, und dies just in dem Moment, als sie die Listen an die für sie zuständigen Stellen versandten. Die zuständigen Stellen waren nach dem Arbeitsagenturbezirk geschlüsselt und es gab eine neu eingerichtete Koordinationsstelle in jedem Bezirk. Eigentlich war dies aber eine Abrechnungsstelle. Also die Bank.

      Die Bank sah die Listen und vermerkte das. Der Träger konnte nun die Maßnahme beginnen und nach Ablauf der 320 Unterrichtsstunden, was ungefähr 3 Monaten entspricht, eine formlose Rechnung stellen. Sie haben richtig verstanden. Formlos. Dies bedeutet, dass man weder Anwesenheitslisten sehen wollte, noch fragte und hakte man nach, ob ein Teilnehmer seine Stundenzahl wirklich erfüllt hat oder ob ein Teilnehmer vielleicht nur einen Tag anwesend war. Sie werden es nicht glauben, aber Sie können in dem PDF der knappen Durchführungsbestimmung nachlesen, das tatsächlich eine einzige Stunde oder ein einziger Tag den Träger zur Abrechnung von 320 Stunden autorisierte. Sie fühlen sich wie Alice im Wunderland? Da haben Sie recht, denn eine solche Geldumverteilungsmaßnahme ohne erkennbaren Gegenwert hat man in einer Marktwirtschaft noch nicht erlebt.

      Das Ergebnis, das jetzt ganz langsam und zäh durchsickert, ist das zu Erwartende. Die Träger haben sich möglicherweise darum bemüht, die 320 Stunden durchzuführen. Es war aber leider bald klar, dass die Motivation zum Besuch der Maßnahme bei den Flüchtlingen nicht sehr hoch war. Das lag vielleicht auch daran, dass die Kurse nach keinem Konzept durchgeführt wurden, da bisher für ein solches Unterfangen kein Konzept existiert. Wenn Sie im Internet nach Konzepten zur Sprachförderung von Flüchtlingen googeln, werden Sie bald sehen, dass es dort ganz wenige Konzepte gibt. Es gibt eine kleine Unterrichtshilfe, die man kostenpflichtig erwerben kann, die aber lange vor der Flüchtlingskrise entstanden ist und sich „Thannhauser Modell“ nennt.

      Wahrscheinlich haben 99 % der Träger nach diesem Modell geschult, wenn sie überhaupt nach einem Konzept geschult haben. Dazu verpflichtet waren sie jedenfalls nicht. Da man vonseiten der Arbeitsagentur nicht den mindesten Qualitätsanspruch zur Durchführung der Maßnahme stellte,

      Ich werde Ihnen nun einige Fragen(Faqs) und Antworten zitieren, die sich in dem beigefügten PDF auf der oben angeführten Seite befinden: (Kursiv ist das PDF). Das PDF sollte den Trägern Hilfestellung bei der Durchführung der Maßnahmen geben:

       Frage: Welche Personen aus welchen Herkunftsländern gehören zum förderfähigen Personenkreis?

       Antwort: Nur Personen aus den Herkunftsstaaten: Syrien, Iran, Irak, Eritrea, die eine Aufenthaltsgestattung oder BüMA besitzen.

       Frage: W i e stellt der Träger sicher, dass er nur förderbare Teilnehmende in die Maßnahme aufnimmt?