nein, durch POR Fahle wurde dem SB 35 ein Schreiben bezüglich Deiner Person und Sache zugeleitet, was durch diesen an den SB 31 zur Prüfung weitergereicht wurde.“
Schon besser. Nur, warum hat er das nicht gleich geschrieben? Natürlich, davon bin ich überzeugt, aus Rücksicht auf mich. Hinter dem SB 31 verbarg sich das Justitiariat und die Weitergabe des Schreiben dorthin war kein gutes Zeichen. Für eine Probezeitverlängerung war der Sachbereich Personal zuständig, das Justitiariat für eine Entlassung. Offensichtlich wurde meine Entlassung vorbereitet. Damit ich mir deswegen keine Sorgen machte, hatte er es zunächst bei jener vagen Formulierung belassen. Warum den sonst, etwa um mich im Unklaren zu lassen und so die Entlassung zu erleichtern? Allein schon der Gedanke ist geradezu absurd. Er wollte mir einfach unnötige Aufregung ersparen. Unnötig weil er und der Rest des Personalrats natürlich intervenieren und meine Entlassung verhindern würden. Schrieb er schließlich in seinen Emails. Zumindest fast. Gut, eigentlich überhaupt nicht. Er kündigte an die weitere Entwicklung zu verfolgen. Was bedeutete, der Personalrat würde das Selbe tun wie bisher, zuschauen. Sehr beruhigend. Aber das ist natürlich nur Miesmacherei meinerseits. PK Stumm drückte sich, entweder versehentlich oder absichtlich aus Bescheidenheit, missverständlich aus. In Wahrheit kämpfte der Personalrat schon seit dem 29. Mai hinter den Kulissen heftigst für meine Interessen und forderte ununterbrochen meine überfällige Ernennung nachzuholen.
Aufgrund der Gesamtumstände dämmerte jetzt selbst einem intellektuell weniger begabten Beamten wie mir, dass das ganze Hin und Her zur Erstellung des Protokolls ein Ablenkungsmanöver war. POR Fahle wollte die Anschuldigungen als erwiesene Tatsachen darstellen und so meine Entlassung erreichen. Da würde ich wohl selbst mit dem Justitiariat reden müssen.
3
Zwischenzeitlich hatte ich mit mehreren Kollegen, die schon Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn hinter sich hatten, in der Folge Veteranen genannt, gesprochen. Alle rieten einen Anwalt zu nehmen. Denn ohne würde die BPOL einen gar nicht ernst nehmen und machen was sie wolle, egal ob rechtmäßig oder nicht. Schon Auftreten und Umgangsformen der Vorgesetzten seien in Anwesenheit eines Anwalts völlig anders.
Ein Kollege riet sogar, ohne anwesenden Anwalt überhaupt keine Gespräche in der Sache zu führen. Sofern das nicht möglich war, was es realistisch betrachtet oft nicht sein würde, sollte ich zumindest ein Diktiergerät mitlaufen lassen. Das würde Irritationen, wie bei der Erstellung des Gesprächsprotokolls, vermeiden. Schien mir in meinem Fall aber trotzdem unklug. Der Kollege, der es vorschlug, lag schon seit Jahren mit der BPOLD S beziehungsweise deren Vorgängerorganisation, dem Bundespolizeiamt Stuttgart im Streit und hatte deren Führung wohl auch schon zu verstehen gegeben was er von ihr hielt.
In meinem Fall gab es zwar ein paar Leute die mich nicht besonders leiden konnten und deshalb loswerden wollten. Die Entscheidung darüber würden aber letztlich andere treffen. Die mich glücklicherweise nicht kannten und daher eigentlich keinen Grund hatten mich nicht leiden zu können.
Bei jedem Gespräch ein Diktiergerät mitlaufen zu lassen konnte das ganz schnell ändern. Zwar sollte jemandem, der vorhatte zu seinem Wort zu stehen, egal sein ob es aufgezeichnet wurde. Tatsächlich fühlen sich dabei trotzdem viele unwohl. Würden es mir daher übel nehmen und in der Folge meiner Anstellung vielleicht nicht mehr ganz so wohlwollend prüfen. Dachte ich mir damals. Was natürlich viel zu kurz gedacht war. Denn natürlich waren alle Entscheidungsträger der BPOLD S grundehrliche und selbstbewusste Menschen die kein Problem hatten wenn ihre Aussagen aufgezeichnet wurden und darüber hinaus objektiv genug, sich nicht von persönlichen Befindlichkeiten beeinflussen zu lassen. Blieb nur eine heimliche Aufzeichnung, aber so was macht man nicht. Zumindest nicht wenn es auffliegen und dann sehr nachteilig sein kann.
Übrigens erinnere ich mich gerade an die Ankündigung, die Ratgeber als Veteranen zu bezeichnen und mir fällt auf, es bislang nicht getan zu haben. Sollte Sie das irritiert haben möchte ich mich dafür entschuldigen. Korrigieren werde ich es, da ich mich dafür entschuldigt habe, nicht.
Ich tat daher nur was die allermeisten wohl schon vor Wochen getan hätten und zog einen Anwalt hinzu. Mein zögern diesbezüglich ist wohl einer Mischung aus Überheblichkeit und Naivität geschuldet. Ich ging davon aus mit PHK Kauf und POR Fahle schon selbst fertig zu werden. Zumal sie kaum was gegen mich in der Hand hatten. Denn fast alle der Anschuldigungen waren im Wesentlichen unwahr. Zwar gab es Ereignisse welche die Grundlage für sie bildeten. Sie waren jedoch stark verfälscht, aus dem Zusammenhang gerissen und übertrieben worden. Wodurch sie zwar nicht mehr der Realität entsprachen dafür aber, entweder einzeln oder zusammen genommen, dazu taugten mir einen Strick zu drehen. Was ja viel wichtiger ist. Wer lässt sich schon gern von Unannehmlichkeiten wie der Realität bremsen. Die Einschränkung ,fast alle, verwende ich weil es ein paar Vorwürfe gab die nicht verfälscht, aus dem Zusammenhang gerissen oder übertrieben dargestellt waren. Diese waren komplett erfunden.
An Empfehlungen für Anwälte mangelte es mir nach den Unterredungen mit den Veteranen nicht. Da ich es für vorteilhaft hielt wenn die Anwaltskanzlei in meinem räumlichen Umfeld lag, siebte ich die Empfehlungen erst einmal nach örtlichen Kriterien. Alle Kanzleien die nicht im Umkreis von wenigen Kilometern um die MS17, meinen Wohnort, oder dem Weg dazwischen lagen, wurden gestrichen. Was fünf Kanzleien übrig lies. Bis auf eine waren alle auf öffentliches Dienstrecht spezialisiert. Die Ausnahme, ein Strafverteidiger, war einem der Veteranen bei einem Ermittlungsverfahren über den Weg gelaufen. Dabei ging es um bandenmäßigen Diebstahl und der Klient des besagten Anwalts kam als einziges Bandenmitglied mit einer Bewährungsstrafe davon. Was nach Ansicht des Veteranen auf die Qualität des Anwalts zurückzuführen war.
Die verbliebenen Kanzleien sortierte ich nach Präferenz, je nachdem wie überzeugend ich die gegebene Empfehlung fand. Das war natürlich eine sehr subjektive Einschätzung, aber irgendeine Entscheidungsgrundlage musste her. Die Internetbewertungen der einzelnen Kanzleien durchzugehen war mir, bekanntlich bin ich faul, zu mühsam. Zudem war es ähnlich subjektiv. In solchen Portalen konnte schließlich jeder schreiben was er wollte. Vorausgesetzt er hatte Internetzugang und konnte schreiben.
Es blieben zwei Anwälte, von denen ich keinem den Vorzug geben wollte, übrig. Sogar räumlich lagen beide Kanzleien nahe beieinander in der Stuttgarter Innenstadt. Hatte das, von den aussortierten Kanzleien lag keine in der Stuttgarter Innenstadt, meine Auswahl beeinflusst? Zwar könnte argumentiert werden, dass die Tatsache, dass sie die teuren Mieten dort zahlen konnten, für die Qualität der Kanzleien sprach. Vielleicht taten die Kanzleien aber nur so als ob sie die Mieten dort zahlen konnten. Vielleicht sagte das Mietniveau überhaupt nichts über die Qualität der Kanzlei aus. Vielleicht war ich auf Blendwerk reingefallen und hatte mich von meinem Unterbewusstsein täuschen lassen. Schließlich hatte ich erst die räumlich zu weit entfernten Kanzleien gestrichen, bevor ich die verbliebenen nach Referenzen sortierte. Beim Sortieren wusste ich daher wo die Kanzleien ihren Sitz hatten.
Als Ausgleich für die bis dahin erfolgte Bevorzugung vornehmer Adressen rief ich zuerst bei der nicht ganz so vornehmen Adresse an. Kam gleich durch und erhielt einen Termin für eine Rechtsberatung am 09. Juli, zeitlich günstig nach Dienstschuss. Bis dahin wollte ich erst einmal die Füße still halten. Nach mehr als einem Monat sollte es auf ein paar Tage nicht mehr ankommen.
Am Montag dem 06. Juli erhielt ich, mittels Email von POR Fahle, die mittlerweile dritte Version des Gesprächsprotokolls. Das zweite Protokoll hatte ich am 22. Juni bei ihm reklamiert und meine Änderungswünsche ausführlich mitgeteilt. Aus dem Verlauf der Email war zu schließen, dass die letzte Überarbeitung des Protokolls von POR Fahle persönlich vorgenommen worden war. Während PHK Kauf sie nachrichtlich erhalten hatte. Es ehrte mich ungemein, dass sich ein Oberrat er Aufgabe persönlich annahm und entschuldigte die doch wieder etwas lange Bearbeitungszeit. Dafür hatte sich POR Fahle die Mühe gemacht den Sachverhalt zum Hubschrauberflug, inklusive meiner Stellungnahme, ausführlich in das Protokoll aufzunehmen. Sonst gab es zwar keine Änderungen und meine Äußerungen zu den Vorwürfen kamen immer noch recht kurz, aber sage und schreibe 18 Zeilen tippen sich nicht von selbst. Im Gegensatz zu den beiden ersten Protokollen bat POR Fahle nicht ausdrücklich um eine Rückmeldung, ob ich mit dem Inhalt einverstanden war. Seit dem 29. Juni wusste ich