Matthias Eckert

Das sagt aber


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man warum zu tun gedenke und seine Einwände dagegen einfach zu ignorieren. Sie nicht einmal zu Protokoll zu nehmen und der entscheidenden Stelle einfach zu verschweigen. Dies war wahrscheinlich auch was Frau Dr. März zu der Bemerkung, es sei erstaunlich dass Polizeibeamten solche Fehler unterlaufen, veranlasste.

      Womit sie unterstellte, dass POR Fahle Polizist war. Womit sie formal recht. Tatsächlich war er aber in erster Linie ein Produkt des Grenzschutzes, der ursprünglich eben nicht als Polizei gedacht war. Zwar war bei seiner Einstellung, irgendwann in den Achtziger Jahren, schon der Umbau in Richtung einer Polizei begonnen worden. Aber so etwas geht nicht über Nacht und Dinge, wie die Änderung der Dienstgradbezeichnungen, von militärischen zu polizeilichen, oder die Entfernung alter Wehrmachtschulterstücke haben rein kosmetischen Charakter. Am allermeisten behinderte vermutlich das Fehlen einer polizeilichen Aufgabe den Umbau. Denn die Bewachung der Grenzen zum damaligen Ostblock war eben keine polizeiliche Aufgabe. Genau damit war POR Fahle in seinen ersten Dienstjahren aber beschäftigt, und hat es sicher sehr gut und gewissenhaft gemacht. Als die politischen Entwicklungen ihn von der Ostgrenze vertrieb landete er, der damals natürlich noch nicht POR war, am Hauptbahnhof Stuttgart. Denn zufällig wurde zu jener Zeit der BGS mit der Aufgabe der Bahnpolizei betraut. Was sicher aus sachlichen Erwägungen, und nicht um dem BGS eine neue Existenzberechtigung zu geben, geschah. Allerdings hielt es POR Fahle nicht lange beim Vorgänger der BPOLI S. Als er 2008 die Leitung der BPOLI S übernahm sagte er bei seiner Vorstellung zwar, er sei einige Zeit bei der Bahnpolizei am Hauptbahnhof Stuttgart gewesen. Den Erinnerungen altgedienter Beamter handelte es sich dabei aber nur um wenige Wochen, dann entschwand er auf eigenen Wunsch zum Flughafen Stuttgart. Wo sein Aufstieg vom mittleren bis in den höheren Dienst begann.

      Erwähnenswert ist das weil sich Klientel, Aufgaben und damit die Arbeitsweise an einem Flughafen grundlegend von denen an einem Bahnhof unterschieden. POR Fahle war also Leiter an einer Dienststelle mit deren alltäglicher Arbeit er fast keine praktische Erfahrung hatte und die zu verrichten er nicht bereit gewesen war.

      Zusätzlich ist ein Streifenbeamter an einer Flughafendienststelle kaum mit der Durchführung von Ermittlungsverfahren betraut. So lassen sich die erwähnten formellen Mängel und Frau Dr. Märzs Verwunderung, wie Polizeibeamte so einen Müll produzieren konnten, zum Teil erklären. POR Fahle hatte aufgrund seines Werdegangs kaum praktische Erfahrung bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren. Zwar war er zwischendurch eine Zeit lang bei der Bundesgrenzschutzinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart, die genau darauf spezialisiert war, jedoch war er da schon in einer Führungsposition. Da im Grenzschutz der Grundsatz, wer arbeitet kann nicht führen, gilt und sich ein vorbildlicher Grenzschützer niemals gegen solche Weisheiten auflehnen würde, hat er in seiner Zeit dort sicher viel geführt und wenig ermittelt. Was POR Fahle angeht sind die Verfahrensmängel somit zum Teil nachvollziehbar. Zumindest aus der Perspektive seiner Erfahrung bei Ermittlungsverfahren betrachtet. Bei umfassenderer Betrachtung sollte man allerdings meinen, ein Beamter des höheren Dienstes sollte zumindest etwas von Verwaltungsverfahren verstehen. Daher ist, so gern ich ihn in Schutz nehmen möchte, was ich überhaupt nicht gern will, POR Fahles Verhalten am ehesten so zu erklären. Die Vorschriften und meine Rechte waren ihm egal. Er war der Überzeugung als POR und Inspektionsleiter auf sowas keine Rücksicht nehmen zu müssen. Zumindest nicht wenn es er mit einem PK z.A. zu tun hatte.

      Überrascht war ich davon den Brief an den Sachbereich Personal selbst schreiben zu sollen. Ich hatte eher erwartet, eigentlich gehofft, Frau Dr. März würde ihn für mich verfassen. Dies gründete auf einem Vorkommnis von dem mir ein Kollege erzählt hatte.

      Im Frühjahr 2009 wurden, im Rahmen der Umstrukturierung der BPOL, den Beamten ihre neuen Dienstposten zugeteilt. Dafür hatte im Vorjahr jeder eine Liste mit bevorzugten Posten einreichen können. Wobei es für einige Dienstposten, insbesondere besser besoldete, mehrere Bewerber gab. Hierzu gehörten die sechs Stellen als Gruppenleiter im BPOLR S. Für die sich unter anderem PK Bönner und ich beworben hatten. Als die hierfür Auserwählten im Frühjahr 2009 bekannt gegeben wurden gab es einiges Erstaunen. Unter den vorgesehenen Gruppenleitern waren zwei junge Polizeikommissarinnen. Beide waren im Anschluss an ihre Ausbildung ausschließlich in den Leitstellen der Bundespolizeiämter Stuttgart und Weil am Rhein, beziehungsweise der diese ersetzenden BPOLD S tätig gewesen und hatten keine Erfahrung im Streifendienst. Was einige, bei denen es sich sich um eine zahlenmäßig und intellektuell unbedeutende Minderheit handelte, als fragwürdig empfanden.

      Diese Minderheit ging von der, offensichtlich irrigen Annahme, Bewerber welche keine Erfahrung mit einer Tätigkeit hatten könnten nicht formal gleich qualifizierten, welche die Tätigkeit bereits ausführten, vorgezogen werden. Um so etwas zu rechtfertigen müssten zumindest Vergleichstests zwischen den Bewerbern durchgeführt werden. Was nicht geschehen war. Soviel zur lächerlichen Kritik an der Vergabe der Gruppenleiterstellen. Die einzig und allein mit der Froschperspektive des Streifendienstes, aus dem sie überwiegend kam, erklärbar ist. Tatsächlich verfügten die Spitzenkräfte welche über die Besetzung der Dienstposten entschieden natürlich über genügend Berufserfahrung, Menschenkenntnis und Weisheit, um solche Entscheidungen rein an Hand der Aktenlage zu treffen. Nebenbei wäre es kaum praktikabel gewesen jeden Bundespolizisten auf die Eignung für jeden Dienstposten auf den er sich beworben hatte zu testen. Schließlich musst sich aufgrund der Umstrukturierung fast jeder neu bewerben. Zumal es im Zweifel gar nicht nötig war seine Eignung für einen Dienstposten beweisen zu können. Es reichte völlig, wenn alle anderen Bewerber ihre völlige Nichteignung bewiesen. Im Fall der Gruppenleiterposten hatte das mit mir mindestens einer zweifellos getan. Denn geeigneter als eine Pfeife wie ich waren die beiden Polizeikommissarinnen auf jeden Fall. Zusätzlich waren die Vorbehalte gegenüber den beiden Kolleginnen sicher nicht zuletzt einer latenten Frauenfeindlichkeit und männlicher Ignoranz geschuldet.

      Die sich schon daran zeigt, dass ich, sofern es nicht explizit um eine Dame geht, bisher stets das maskuline Genus verwende. Was ich ich keineswegs tu um den Text flüssiger, oder besser nicht ganz so zähflüssig, zu machen. Sondern aus Ignoranz. Hierfür möchte ich mich bei allen Leserinnen und Lesern entschuldigen. Werde diese Verfahrensweise aber beibehalten.

      Leider konnte PK Bönner die eben erläuterten Gründe, warum die Besetzung der Gruppenleiterstellen über jeden Zweifel erhaben war, nicht nachvollziehen. Er forderte und erhielt daher einen Gesprächstermin bei POR Fahle. Dort brachte er seine Unzufriedenheit mit der Stellenvergabe zum Ausdruck und zog deren Rechtmäßigkeit in Zweifel. Was POR Fahle nicht im Geringsten beeindruckte. Anstatt das Vergabeverfahren prüfen zu lassen, oder es zumindest zu versprechen, teilte er mit, die Besetzung der Dienstposten nicht zu ändern. Er kündigte sogar an, PK Bönner würde bei ihm so oder so keine Führungsfunktion erhalten. Da half es ihm nicht, dass er im Gegensatz zu mir seine Probezeit schon lange hinter sich gelassen und Beamter auf Lebenszeit war.

      Damit zeigte POR Fahle, bei aller Kritik die ich bisher an ihm geübt habe, zumindest seine Neutralität und Standhaftigkeit. Ungeachtet ihrer Person maß er der Meinung aller Mitarbeiter, oder zumindest der aller Kommissare. Ich will nicht verallgemeinern. Er maß der Meinung von mir und PK Bönner bei unterschiedlichen, aber zumindest nicht völlig unterschiedlichen, Fragen die gleiche Bedeutung zu. Keine. Nun ist es natürlich lächerlich POR Fahle aufgrund dessen Neutralität und Gleichbehandlung von Mitarbeitern zu attestieren. Daher muss ich, so leid es mir tut, und es tut mir überhaupt nicht leid, die ihm gerade zugesprochene Neutralität wieder absprechen. Was nicht heißt er wäre nicht neutral, es heißt nur er hatte noch nicht die Gelegenheit es unter Beweis zu stellen. Außerdem bleibt ihm zum Trost die kaum weniger positive Eigenschaft der Standhaftigkeit. Immerhin hatte er die unverschämte Forderung eines unverschämten Kommissars, die Stellenvergabe zu überdenken, zurückgewiesen.

      Nach dem aus seiner Sicht erfolglosen Gespräch mit POR Fahle begab sich PK Bönner umgehend zu einem Anwalt. Der schlug vor einen Brief für ihn zu schreiben, in dem er die Besetzung der Gruppenleiterstellen kritisierte, die Vergabe einer der Stellen an PK Bönner forderte und andernfalls mit einer Klage drohte. Den Brief würde PK Bönner unterschreiben, der Schreibstil jedoch keinen Zweifel daran lassen, dass er von einem Rechtsanwalt verfasst worden war. Er ging auf den Vorschlag des Rechtsanwalts ein und erhielt kurz darauf eine Gruppenleiterstelle.

      Bei näherer Betrachtung war es also auch mit der Standhaftigkeit von POR Fahle nicht