Matthias Eckert

Das sagt aber


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und den möglichen dienstrechtlichen Folgen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen Nüchternheit im Straßenverkehr und so weiter, bis zur Erklärung über den Abschluss einer Pflegeversicherung.

      Nur zum Grund der Einsichtnahme, POR Fahles Absicht mich zu entlassen, war überhaupt nichts in der Akte. Auch sonst fand ich nichts was die Vorwürfe gegen mich gestützt hätte. Zur Sicherheit und Dokumentation kopierte ich die ganze Personalakte inklusive Inhaltsverzeichnis. Damit wollte ich, sollte später ein belastendes Dokument in der Akte auftauchen, beweisen, dass dieses eigens aufgrund des Verfahrens gegen mich dort aufgenommen wurde. Somit das Verfahren der Grund für das Dokument und nicht das Dokument der Grund für das Verfahren war. Bei mehr als 80 Seiten die hierfür aus einem Ringordner entnommen werden mussten stellte das für einen faulen Menschen eine beträchtliche Anstrengung dar.

      Anschließend machte ich mich auf die Suche nach ORR Strumpf. Ein persönliches Gespräch war meist ohnehin effektiver als ein Telefonat. Eventuell könnte ich mir so Klarheit über Inhalt und Verbleib des Phantomschreiben sowie den Verfahrensstand verschaffen. Ich konnte nicht. Es blieb nämlich beim Suchen. ORR Strumpf war wieder nicht im Haus und seine Erreichbarkeit angeblich nicht bekannt. Zumindest schien er einen angenehmen Job zu haben. Er konnte sich in der Arbeitszeit irgendwo rumtreiben und hatte es nicht einmal nötig seinen Mitarbeitern zu sagen wo und wie sie ihn bei Bedarf erreichen konnten. War das möglich weil ohnehin nie Bedarf bestand ihn zu erreichen? Das konnte natürlich nicht sein. Er war sicher auf einer dringenden Dienstreise um Probleme mit der damals laufenden Umstrukturierung der BPOL zu lösen. Halt, in der BPOL gab es, mit Ausnahme von mir, gar keine Probleme. Er war einfach so auf Dienstreise, fertig. Da war es nicht zumutbar telefonisch belästigt zu werden.

      Zurück im Dosencontainer begann ich das von Frau Dr. März empfohlene Scheiben zu verfassen. Nach meinen bisherigen Anfragen war davon auszugehen, dass im Sachbereich Personal bislang niemand etwas von der Sache wusste. Zumindest abgesehen von ORR Strumpf, der wiederum meist nicht in seinem Sachbereich war, nicht.

      Ich hielt es daher für ratsam, zusätzlich zum Betreff, eine Art Einleitung wie die Situation entstanden war zu schreiben. Eben durch das Gespräch am 29. Mai in dem POR Fahle mir seine Pläne für meine Zukunft mitgeteilt hatte.

      Anschließend beklagte ich die fehlende beziehungsweise nicht ausreichende Anhörung und den sich daraus ergebenden Verstoß gegen § 28 VwVfG und wies darauf hin, dass ich, obwohl die Probezeit bereits am 14. Juni abgelaufen war, bislang weder eine Anstellung noch eine Verlängerung der Probezeit erhalten hatte.

      Dann ging ich auf die gegen mich am 29. Mai erhobenen Vorwürfe ein. Indem ich bei denen die ich einem tatsächlichen Ereignis zuordnen konnte, oder glaubte es zu können, das wahre Geschehen schilderte. Es waren durchaus Sachen dabei bei denen ich mich nicht unbedingt geschickt verhalten, ja man soll es kaum glauben, bei denen ich sogar Fehler gemacht hatte. Meines Erachtens bewegten die sich jedoch im Rahmen des üblichen, das jedem oder zumindest fast jedem mal unterläuft. Ich hielt es daher nicht für nötig irgend etwas zu beschönigen. Wären meine Fehler tatsächlich so dramatisch gewesen, wäre es gar nicht nötig gewesen sie derart aus dem Zusammenhang zu reißen und zu übertreiben. In der Zwischenzeit hatte ich von Bundespolizisten erfahren die trotz Straftaten angestellt worden waren. Und zwar ohne vorher ihre Probezeit zu verlängern. Vermutlich hatten POR Fahle und PHK Kauf einfach den falschen Maßstab an mir angelegt. Den für annähernd perfekte Beamte wie sie. Diesem Maßstab konnten weniger vollkommene Menschen, die es nun einmal leider gab, nicht gerecht werden.

      Bei den Anschuldigung die ich keinem tatsächlichem Ereignis zuordnen konnte schrieb ich das und kritisierte sie als zu vage. Was eventuell der Grund, weshalb ich sie nicht zuordnen konnte. Es könnte allerdings auch sein, dass sie schlicht und einfach erfunden waren. Auf jeden Fall halte ich es inzwischen für ein bewusstes und in solchen Fällen übliches Manöver einige unpräzise und allgemeine Vorwürfe in den Raum zu stellen. Die würden zwar nicht zu beweisen, aber auch kaum zu widerlegen sein. Weshalb im Zweifel ein fahler Geschmack zurück blieb, der Ruf des Betroffenen geschädigt und das Ziel erreicht war.

      So ist es schwer sich gegen den Vorwurf, öfters mal ungepflegten Auftretens zu verteidigen. Es stellt sich ja schon die Frage was ungepflegtes Auftreten ist. War ein offener Knopf an der Brusttasche schon ungepflegtes Auftreten? Musste ich jedes Mal wenn ich in eine Pfütze trat die Stiefel putzen? Wie oft ist öfters?

      Diese Aufzählung mag polemisch wirken. Der Vorwurf des ungepflegten Auftretens wurde mir tatsächlich gemacht. Ohne zu konkretisieren woran er festgemacht wurde und wann ich mir ihn konkret zu schulden kommen lies. Ich hätte antworten können, selbst nicht der Meinung zu sein, ungepflegt aufzutreten. Was ähnlich vage und subjektiv gewesen wäre wie die Anschuldigung. Zudem hätte mir dann unterstellt werden können, ich mäße mir an zu beurteilen was ein angemessenes Auftreten ist. Was mir als PK z.A. natürlich keineswegs zustand. Ich hätte eine Abhandlung über meine Gewohnheiten zur Körper- und Uniformpflege schreiben können. Aber aus irgend einem Grund schien mir das unpassend. Weiter hätte ich dritte und vierte um Stellungnahmen, wonach ich ihrer Meinung nach nicht ungepflegt auftrat, beten können. Das hätte aber einige Zeit in Anspruch genommen und ich wollte das Schreiben zügig abschicken. Zudem wäre es mit dem selben Problem behaftet gewesen wie die erste Option. Der Frage wer beurteilen durfte was ein angemessenes Auftreten war. Zusätzlich hätte es dazu führen können, dass die Dritten und Vierten wahlweise mich, POR Fahle und PHK Kauf oder uns alle für bescheuert hielten. Was nicht heißen soll diese Einschätzung wäre falsch gewesen. Aber damit muss man ja nicht hausieren gehen.

      Ich lies das Schreiben von PHM Rund und einem weiteren Kollegen durchlesen. Änderte auf deren Rat einige Formulierungen und verschickte es am 17. Juli an den Sachbereich Personal.

      In der Zwischenzeit hatte mir der Verbleib des Phantomschreiben keine Ruhe gelassen. Es musste doch in Erfahrung zu bringen sein, was es damit auf sich hatte. Ob es existierte und wenn ja wo es war. Dazu telefonierte ich am 15. Juli mit dem Justitiariat, an welches das Phantomschreiben angeblich weitergeleitet worden war. Mein Gesprächspartner dort, ein Regierungsamtmann (RA) Ton, wusste erstmal ebenso wenig wie Frau Hummel. Im Postverzeichnis des Justitiariats gäbe es keinen passenden Eintrag. Überhaupt habe er nichts vom Antrag mich oder sonst jemanden zu entlassen gehört. Was ich erzähle könne eigentlich sowieso nicht stimmen.

      Er sei selbst längere Zeit im Sachbereich Personal gewesen. Dort würde regelmäßig geprüft bei welchen Beamten in den nächsten Monaten die Probezeit ablaufe. Dann würden deren Dienststellen gefragt, ob irgend etwas gegen die Anstellung spreche. Wenn ja müsse die Dienststelle die Verlängerung schriftlich beantragen und begründen. Der Antrag würde geprüft und gegebenenfalls eine Verlängerung der Probezeit verfügt. Welche anstatt der Anstellung, in der Regel schon Wochen vor Ablauf der Probezeit, an die Dienststelle geschickt und dem Beamten schnellstmöglich ausgehändigt würde. Wenn nichts gegen die Anstellung spreche würde die Anstellungsurkunde gefertigt, ebenfalls schon Wochen vor Ende der Probezeit an die Dienststelle geschickt und dem Beamten, bei Ablauf der Probezeit, ausgehändigt. Wenn, zwischen Versand der Anstellungsurkunde an die Dienststelle und Ablauf der Probezeit, etwas geschehe was der Anstellung im Wege steht müsse die Dienststelle den Sachbereich Personal unverzüglich informieren. Damit der kurzfristig eine Probezeitverlängerung verfügen könne. Solche Fällen seien sehr selten und es handele sich fast ausschließlich um kurzfristig bekannt gewordene Strafverfahren gegen den Beamten. So oder so hätte ich spätestens zum Ablauf der Probezeit am 14. Juni entweder meine Anstellungsurkunde oder eine Verlängerung der Probezeit erhalten müssen. Dass ich mehr als einen Monat überhaupt nichts erhalte sei geradezu unvorstellbar.

      Die Ausführungen von RA Ton führten wieder zu der Frage, ob ich nicht vielleicht fantasierte. Da war nicht nur das Ausbleiben von Anstellung, Probezeitverlängerung oder Entlassung. Das Phantomschreiben war weder beim Sachbereich Personal noch beim Justitiariat bekannt. Existierte es am Ende gar nicht? Bildete ich mir nur ein, PK Stumm habe in einer Email etwas von einem Schreiben POR Fahles geschrieben? Hatte ich zum Ende der Probezeit etwas erhalten es aber, geringe Intelligenz geht ja oft mit einem schlechten Gedächtnis einher, wieder vergessen? War ich eigentlich schon entlassen? Allerdings war mein Gehalt für Juni und Juli 2009 pünktlich und in voller Höhe überwiesen worden. Was eigentlich die Hauptsache war. Die Lage konnte