Michael Groß

Der Lizenzvertrag


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Lizenzverträgen aus zwingenden Normen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen der Vertragspartner, insbesondere auch aus Genehmigungsvorbehalten staatlicher Stellen, ergeben.19

       3. Nichtigkeit bei einer ursprünglich unmöglichen Leistung

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      Ein Lizenzvertrag ist weiterhin nichtig, wenn er auf eine ursprünglich unmögliche Leistung gerichtet ist. Diese Fragestellung soll jedoch im Folgenden im Zusammenhang mit dem Bereich „Unmöglichkeit der Leistung“ dargestellt werden.

      12 § 138 BGB. 13 § 134 BGB. 14 § 138 Abs. 2 BGB. 15 RG, 28.5.1936, GRUR 1937, 380. 16 RG, 25.3.1933, RGZ 140, 185. 17 Vgl. dazu unter Rn. 537 ff., 582 ff. 18 Wie vor. 19 Vgl. dazu Grützmacher/Laier/May, passim.

       IV. Unmöglichkeit der Leistung

       1. Ursprüngliche Unmöglichkeit und ursprüngliches Unvermögen

       a) Rechtslage vor dem 1.1.2002

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      Ein Vertrag, der auf eine ursprünglich unmögliche Leistung gerichtet war, war gem. § 306 BGB a.F. nichtig. Derjenige, der bei Vertragsschluss wusste oder aufgrund von Fahrlässigkeit nicht wusste, dass es unmöglich war, die vertraglich versprochene Leistung zu erbringen, war dem Vertragspartner zum Schadensersatz verpflichtet (negatives Interesse), es sei denn, dass diesem ebenfalls bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt war, dass die in Frage stehende Leistung unmöglich war.39

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