Michael Groß

Der Lizenzvertrag


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erloschen und bei vorliegendem Verschulden ein Schadensersatzanspruch entstand. Bei einem nur vorübergehenden Leistungshindernis traten zwar die Verzugsfolgen ein, die Leistungspflicht als solche blieb jedoch bestehen.

       b) Rechtslage ab dem 1.1.2002

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       2. Nachträgliche Unmöglichkeit, nachträgliches Unvermögen

       a) Rechtslage vor dem 1.1.2002

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      Wurde dem Lizenzgeber die Erfüllung seiner Verpflichtung nachträglich unmöglich und traf weder ihn noch den Lizenznehmer ein Verschulden, so wurde er von seiner Verpflichtung frei; er verlor aber auch den Anspruch auf die Gegenleistung, die Lizenzgebühr.48

      Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine solche Nichtigkeit auf Lizenzverträge hat. Hierbei wäre es zunächst möglich, dass die Parteien für den Fall der sich nachträglich herausstellenden Nichtigkeit des Patentes folgende ausdrücklichen Vereinbarungen im Lizenzvertrag treffen:

       1. Der Lizenzvertrag wird dann ebenfalls als von Anfang an nichtig betrachtet.

       2. Die Wirksamkeit des Vertrages wird überhaupt nicht berührt.

       3. Einräumung des Rücktrittsrechtes ex nunc.55

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