Michael Groß

Der Lizenzvertrag


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Verletzer geltend macht, wird der Lizenznehmer nicht geschützt. Den Schaden des Lizenznehmers kann er nicht geltend machen, weil insoweit nur der Lizenznehmer berechtigt ist. Er muss aber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Lizenznehmer seine Rechte wahren kann.

       c) Berechnung des Schadens

      406

       d) Vermeidung von Kollisionen

      407

       e) Klageberechtigung bei Erteilung von Unterlizenzen

      408

       3. Kein Schadensersatzanspruch des Inhabers einer einfachen Patentlizenz

      409

      410

      Der Umstand, dass der Inhaber einer einfachen Lizenz keinen Klageanspruch hat, führt zu unerwünschten Ergebnissen, wenn feststeht, dass der Lizenzgeber keinen Schaden erlitten hat, wohl aber der Lizenznehmer. Dies kann der Fall sein, wenn der Inhaber der einfachen Lizenz als Gebühr eine einmalige Summe entrichtet hat und wenn die Verletzungshandlung die Chance des Lizenzgebers, weitere Lizenzen zu erteilen, nicht beeinträchtigt. Diese Fälle sind jedoch nicht allzu häufig.

      411