Michael Groß

Der Lizenzvertrag


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Frage sind die wirtschaftlichen Konsequenzen des nach der Bundesgerichtshofs-Rechtsprechung fehlenden Sukzessionsschutzes für den einfachen Lizenznehmer unerfreulich und bilden für den einfachen Lizenznehmer ein erhebliches Risiko. Der Lizenznehmer hat ggf. mit hohen Investitionskosten eine Lizenzproduktion eingerichtet, deren Aufgabe aufgrund des Verbietungsrechtes des neuen Patentinhabers seine gesamte Existenz bedrohen kann. Selbst wenn der neue Patentinhaber nicht von seinem Verbietungsrecht Gebrauch machen will, befindet sich der Lizenznehmer bei Verhandlungen über die Höhe der Lizenzgebühr, die er an den neuen Patentinhaber zu zahlen hat, in der denkbar schlechtesten Position. Über einen Schadensersatzanspruch des Lizenznehmers gegen den Veräußerer des Patentes ist ein vollkommener Ausgleich des dem Lizenznehmer entstehenden Schadens nur selten zu erwarten, zumal dieser Anspruch insbesondere bei Insolvenz des alten Lizenzgebers versagen würde. Gerade im Fall der Insolvenz des alten Patentinhabers wird es aber oft zu einer Veräußerung der Patente kommen, ohne dass der Lizenznehmer eine Chance hat, eine Entschädigung zu erhalten.17

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      5 Vgl. aber § 33 Urheberrechtsgesetz. 6 BGH, 23.3.1982, GRUR 1982, 411. 7 Benkard, PatG, Rn. 108 zu § 15; Klauer/Möhring, PatG, Rn. 39 zu § 9; Krausse/Katluhn/Lindenmaier, Rn. 57 zu § 9; Tetzner, Rn. 39 zu § 9; Reimer, PatG, Rn. 95 zu § 9; Lüdecke, GRUR 1964, 470, sowie weitere Nachweise bei Völp, GRUR 1983, 45. 8 RGZ 76, 235, 236. 9 Benkard, PatG, 5. und 6. Aufl., Rn. 49 zu § 9; Schramm, Grundlagenforschung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, S. 85; Rasch, S. 62, sowie Stumpf, Der Lizenzvertrag, 4. Aufl. 1968, Rn. 370, vgl. auch Rn. 342. 10 BGH, 23.3.1982, GRUR 1982, 411. 11 GRUR 1982, 413. 12 MDR 1982, 895. 13 GRUR 1983, 45. 14 GRUR 1983, 51. 15 GRUR 1983, 203. 16 GRUR 1983, 1946. 17 Vgl. Völp, GRUR 1983, 45. 18 GRUR 1983, 147. 19 Vgl. Rn. 361, vgl. auch Stumpf, Der Lizenzvertrag, 4. Aufl. 1968, Rn. 341 ff. 20 Vgl. dazu § 986 Abs. 2 BGB; vgl. auch RGRK, Rn. 13 zu § 413. 21 Vgl. dazu außer Klawitter, MDR 1982, 895; auch Kraßer, GRUR Int. 1973, 230, 233; Benkard, PatG, 7. Aufl., Rn. 60 zu § 15. 22 BR-Drucks. 1/62, 56, zu § 33 UrhG. 23 Stumpf, Der Lizenzvertrag, 4. Aufl. 1968, Rn. 370. 24