Fabian Stancke

Kartellrechtliche Schadensersatzklagen


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Hinsicht (wenn auch nur unbewusst) vom Kartellverstoß profitieren.109 Es bleibt abzuwarten, wie weit der EuGH die Haftungsverantwortlichkeit mit Blick auf das unionsrechtliche Effektivitätsprinzip fassen wird. In zuständigkeitsrechtlicher Sicht würde es jedenfalls dazu führen, dass Kläger alle Kartellanten gemäß Art. 4 Abs. 1, 8 Nr. 1 EuGVVO nicht nur am Sitz einer nicht am Verstoß beteiligten, aber dennoch passivlegitimierten Muttergesellschaft verklagen könnten,110 sondern auch am Sitz einer Schwester- bzw. Tochtergesellschaft.111 Dies führt zu einer breiten Auswahl potenzieller Gerichtsstände und bei multinationalen Unternehmen zu einer fast unbegrenzten Möglichkeit des Forum Shoppings.

      ee) Konnexität bei Kartellregressklagen

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       e) Besonderer Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO)

      Gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO besteht ein besonderer Gerichtsstand für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

      aa) Grundsatz

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      In zwei jüngeren Entscheidungen (flyLAL, Tibor-Trans) hat der EuGH dann eine weitere Konkretisierung des deliktischen Gerichtsstands vorgenommen.

      bb) CDC Hydrogen Peroxide

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      (1) Handlungsort: Gründungsort oder Ort der Einzelabsprache

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      Es