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Besonderes Verwaltungsrecht


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auch im Allgemeinen Verwaltungsrecht geprägt haben. Schlüsselbegriffe der Verwaltungsrechtsreform wie Deregulierung und Privatisierung[4], aber auch Beschleunigung und Europäisierung können anhand des Bauordnungsrechts besonders anschaulich gemacht werden. Insoweit erweist sich das Bauordnungsrecht als durch und durch modernes Rechtsgebiet. Schließlich besitzt das Bau(ordnungs)recht eine große gesellschaftliche Relevanz. Denn seine Ausgestaltung entscheidet maßgeblich darüber, wie wir wohnen, arbeiten und uns erholen[5].

      Insgesamt verdient das Bauordnungsrecht daher nach wie vor die volle wissenschaftliche Aufmerksamkeit; die weiterhin zu leistende Berücksichtigung neuer Referenzgebiete für die Fortentwicklung der Begrifflichkeiten im Allgemeinen Verwaltungsrecht darf nur zu einer Ergänzung der klassischen Referenzgebiete, nicht aber zu deren Vernachlässigung führen!

I. Begriff des Bauordnungsrechts und seine Stellung im Gesamtgefüge von Baurecht und Raumordnungsrecht

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