Matthias Jahn

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen


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der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

       V.Beendigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

       1.Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 StGB

       2.Erledigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 6 StGB

       VI.Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

       1.Widerruf nach Begehung einer neuen Straftat (§ 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB)

       2.Widerruf bei gröblichem oder beharrlichem Verstoß gegen Weisungen und Auflagen (§ 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 StGB)

       3.Widerruf einer Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 5 StGB, § 454a Abs. 2 StPO

       4.Auswirkungen auf die Verfahrensgestaltung

       Teil 12 Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Strafvollzug

       A.Grundrechtsgeltung im Vollzug

       B.Besonderheiten der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Vollzugsrecht

       I.Die Formerfordernisse

       II.Das Gebot der Rechtswegerschöpfung

       1.Der fachgerichtliche Rechtsschutz nach dem StVollzG

       a)Der Rechtsschutz in der Hauptsache

       b)Der Eilrechtsschutz

       c)Die Rechtsbeschwerde

       d)Das Recht der Beschwerde

       2.Der Rechtsschutz im Jugendvollzug

       C.Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

       I.Rechtsschutz im Vollzug

       II.Einzelne Vollzugsmaßnahmen

       1.Überwachung des Schriftverkehrs

       2.Körperliche Durchsuchung, § 84 StVollzG

       3.Besitz von Gegenständen, § 70 StVollzG

       4.Beschränkung der Einsichtnahme in vollzugsrelevante Unterlagen

       5.Besuchsregelungen

       6.Verlegung

       7.Besondere Sicherungsmaßnahmen, § 88 StVollzG und Einzelhaft, § 89 StVollzG

       8.Disziplinarmaßnahmen

       9.Hafträume

       Literaturverzeichnis (Auswahl)

       Stichwortverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis

       A. Überlegungen vor Mandatsannahme

       B. Weitere verfahrensrelevante Gesichtspunkte

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