Matthias Jahn

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen


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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht enthält in §§ 34, 34a BVerfGG Regelungen zu Kosten, Gebühren und Auslagen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens.

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      Gemäß § 34 Abs. 1 BVerfGG ist das Verfahren vor dem BVerfG grundsätzlich kostenfrei.

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      Hinweis

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