Matthias Jahn

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen


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Gefühl zu geben, ernst genommen zu werden, ihm aber andererseits trotz der generell besonders hohen Akzeptanz der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bevölkerung – in den letzten vierzig Jahren hatte jeder zweite Deutsche vom Gericht eine gute oder sehr gute Meinung[5] – gleichzeitig die erratischen Erfolgsaussichten deutlich zu machen.[6] Dies kann gerade bei – wie in Strafsachen nicht selten – ausländischen Beschwerdeführern mit anderem kulturellen Hintergrund und Rechtsverständnis nicht nur im buchstäblichen Sinne zu Verständigungsschwierigkeiten führen. Im Ergebnis sollte dem Mandanten näher gebracht werden, dass es trotz des im Einzelfall hohen Aufwandes (und gegebenenfalls vergleichbarer Kosten) letztlich – mit den Worten einer früheren Verfassungsrichterin – nur darum gehen kann, das Unwahrscheinliche etwas wahrscheinlicher zu machen.[7]

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      Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im VerfassungsbeschwerdeverfahrenA. Überlegungen vor Mandatsannahme › II. Abgabe der Sache an einen Spezialisten?

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      Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im VerfassungsbeschwerdeverfahrenA. Überlegungen vor Mandatsannahme › III. Strategien im Graubereich

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      Misst der Verteidiger nach eingehender Sachprüfung der Sache jedoch keine Erfolgsaussichten zu, sollte er seinen Mandanten darauf auch deutlich hinweisen. Eine für den Laien nachvollziehbare schriftliche Stellungnahme sollte nicht unterbleiben. Beharrt der Mandant dennoch auf seiner Ansicht und besteht weiterhin auf Einlegung der Verfassungsbeschwerde, ist folgende Vorgehensweise zumindest theoretisch und grundsätzlich ohne Verstoß gegen Regeln des Berufsrechts denkbar: Da außerhalb der mündlichen Verhandlung – welche in der Praxis die absolute Ausnahme darstellt – im Verfassungsbeschwerdeverfahren kein Anwaltszwang herrscht, kann sich der Verteidiger gegen ein gesondert zu vereinbarendes Honorar bereit erklären, einen Schriftsatz zu entwerfen, welchen der Beschwerdeführer selbst in eigenem Namen beim Gericht anbringt. Auf einem ganz anderen Blatt steht freilich, ob sich ein Anwalt für solche Ghostwriterdienste zur Verfügung stellen sollte.

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      Hinweis

      Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im VerfassungsbeschwerdeverfahrenA. Überlegungen vor Mandatsannahme › IV. Kosten- und Gebührenaspekte