Olaf Klemke

Einführung in die Praxis der Strafverteidigung


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noch seines Verteidigers gehen kann, wenn trotz rechtzeitiger Antragstellung aus justizinternen Gründen eine Bestellung unterblieben ist.[70] Dies gilt selbst in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft entgegen § 141 Abs. 3 StPO trotz Anregung des Beschuldigten oder seiner Verteidigung keinen entsprechenden Antrag im Ermittlungsverfahren gestellt hat.[71] Das OLG Hamm hilft dem Beschuldigten und seinem Verteidiger in der Weise, dass es bei der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme des Verteidigers und gleichzeitiger Nichtbescheidung des Beiordnungsantrages eine konkludente Bestellung des Verteidigers durch den Vorsitzenden annimmt.[72]

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      Der Verteidiger darf sich jedoch nicht darauf verlassen, dass sich „sein Gericht“ der im Vordringen befindenden Auffassung anschließt, dass eine rückwirkende Bestellung nach Beendigung des Verfahrens zulässig ist. Er muss vielmehr rechtzeitig vor der Hauptverhandlung seine Beiordnung beantragen und diesen Antrag – sofern noch nicht beschieden – zu Beginn der Hauptverhandlung nachdrücklich erneuern.

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      Liegt unzweifelhaft ein Fall notwendiger Verteidigung vor, kann die Nichtbescheidung des Beiordnungsantrages ebenso wie seine Ablehnung die Besorgnis der Befangenheit des Gerichtsvorsitzenden begründen. Daneben hat der Beschuldigte das Recht der Beschwerde (§§ 304 ff. StPO).

      Teil 1 Das Mandat des StrafverteidigersII. Die Pflichtverteidigung › 5. Die Rücknahme der Bestellung aus „wichtigem“ Grund

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      Nach BGH StV 2003, 210 und OLG Frankfurt/M. NJW 1999, 1414 soll die Rücknahme der Bestellung auch dann erfolgen, wenn für den Gerichtsvorsitzenden die konkrete Gefahr der Vertretung widerstreitender Interessen erkennbar ist. Dieser Auffassung ist bereits bei den Ausführungen zur Bestellung des Verteidigers entgegengetreten worden.

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      Hat der Pflichtverteidiger Anlass zu der Annahme, dass es in der Hauptverhandlung zu erheblichen Konfrontationen mit dem Gericht kommen könnte, sollte er sich von dem Beschuldigten vorbeugend eine Wahlverteidigervollmacht erteilen lassen. Im Falle einer Rücknahme der Bestellung wegen des angeblichen Missbrauchs von Verteidigungsrechten