Reinhart Maurach

Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1


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JA 82, 401; Jähnke FS Spendel 1992, 537.

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      Die ablehnende Konzeption von Bernsmann JZ 83, 45, der bei Vorliegen der Mordmerkmale die Tatbestandsmerkmale der §§ 213–216 ausschließen will, ist mit ihrer Verschärfung weder zeit- noch verfassungsgemäß. Gegen die Figur der „Sperrwirkung“ auch Seiler, Die Sperrwirkung im Strafrecht, 2002, S. 45 ff.

B. Die mordqualifizierenden Merkmale

      1. Die subjektiven Merkmale (Motive und Absichten)

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      Sieht man mit der h.L. das Rechtsgut dieser Qualifikation in der Strafverfolgung (umfassende Nachw. bei La/Kühl 12), so erscheint diese Qualifikation als weitere „Straftat gegen die Durchsetzung des Strafrechts“ (s. Tlbd. 2, §§ 92 ff.).