Hans-Peter Schwintowski

Handbuch des Aktienrechts


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      3.3.6 Durchführung der Kapitalerhöhung

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      Nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung wird die bisherige Satzung unrichtig. In der Praxis wird der Aufsichtsrat gem. § 179 Abs. 1 S. 2 AktG regelmäßig zur Neufassung der Satzung ermächtigt.

      5. Kapitel KapitalmaßnahmenII. Erhöhung des Grundkapitals › 4. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

4. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

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