Hans-Peter Schwintowski

Handbuch des Aktienrechts


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§ 13 Rn. 2.

       [88]

      Hierzu unten Rn. 66.

       [89]

      Gesetz v. 9.9.1998, BGBl I 1998, 2765.

      2. Kapitel Grundlagen › II. Struktur

      2. Kapitel GrundlagenII. Struktur › 1. Trennung von Aktienbesitz und Leitungsmacht

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      2. Kapitel GrundlagenII. Struktur › 2. Interesse der Aktiengesellschaft

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      In einer AG sind üblicherweise eine Vielzahl von – teils gegenläufigen – Interessen der Beteiligten (sog. Stakeholder) in Einklang zu bringen. Im Einzelnen handelt es sich um die Interessen der Aktionäre, die ihrerseits vielfältig ausgestaltet sein können. So haben Aktionäre, die sich nur kurzfristig an der AG beteiligen möchten, in aller Regel ein Interesse an einer kurzfristigen Kurssteigerung und möglichst hohen Dividendenzahlungen, auch wenn diese Maßnahmen langfristig keine Wertsteigerung der AG bewirken oder sich langfristig sogar wertmindernd auswirken. Demgegenüber möchten die sog. Anlageaktionäre vor allem die nachhaltige Wertsteigerung erzielen. Daneben sind die Interessen der Arbeitnehmer, der Gläubiger und Kunden der AG sowie des Staates für die AG von Bedeutung.

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      Anmerkungen

       [1]

      Butzke A. Rn. 5.

       [2]

      Butzke A. Rn. 7.

       [3]