Joachim Merchel

Kinder- und Jugendhilfe


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5.6 Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

      68  5.6.1 Funktion und sozialpädagogischer Auftrag

      69  5.6.2 Handlungsanforderungen an die Akteure

      70  5.6.3 Spannungsfelder im Handlungsfeld

      71  5.6.4 Entwicklungsperspektiven

      72  5.7 Hilfen zur Erziehung

      73  5.7.1 Funktion und sozialpädagogischer Auftrag

      74  5.7.2 Handlungsanforderungen an die Akteure

      75  5.7.3 Spannungsfelder im Handlungsfeld

      76  5.7.4 Entwicklungsperspektiven

      77  5.8 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

      78  5.8.1 Funktion und sozialpädagogischer Auftrag

      79  5.8.2 Handlungsanforderungen an die Akteure

      80  5.8.3 Spannungsfelder im Handlungsfeld

      81  5.8.4 Entwicklungsperspektiven

      82  5.9 Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

      83  5.9.1 Funktion und sozialpädagogischer Auftrag

      84  5.9.2 Handlungsanforderungen an die Akteure

      85  5.9.3 Spannungsfelder im Handlungsfeld

      86  5.9.4 Entwicklungsperspektiven

      87  5.10 Vormundschaft/Pflegschaft

      88  5.10.1 Funktion und sozialpädagogischer Auftrag

      89  5.10.2 Handlungsanforderungen an die Akteure

      90  5.10.3 Spannungsfelder im Handlungsfeld

      91  5.10.4 Entwicklungsperspektiven

      92  5.11 Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren – Jugendgerichtshilfe

      93  5.11.1 Funktion und sozialpädagogischer Auftrag

      94  5.11.2 Handlungsanforderungen an die Fachkräfte

      95  5.11.3 Spannungsfelder im Handlungsfeld

      96  5.11.4 Entwicklungsperspektiven

      97  6 Perspektiven: Kinder- und Jugendhilfe – ein professioneller Institutions- und Handlungsbereich in kontinuierlicher Entwicklung

      98  6.1 Aspekte zur Beobachtung und Weiterentwicklung von Professionalität

      99  6.1.1 Haltung: Ambivalenz-Toleranz und balancierender Umgang mit Widersprüchen

      100  6.1.2 Herausbildung und Festigung eines auf Reflexivität ausgerichteten Verständnisses von Planung und Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe

      101  6.1.3 Förderung von Kompetenzen zur Kooperation mit anderen Organisationen (Kooperationskompetenz)

      102  6.1.4 Bereitschaft und Fähigkeit zur systematischen Bewertung von Qualität, einschließlich der Thematisierung von »Wirkung«

      103  6.2 Thematische Herausforderungen für die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe

      104  6.2.1 Umgang mit kultureller Vielfalt

      105  6.2.2 Medien und Digitalisierung

      106  6.2.3 Inklusion als struktureller Einbezug von jungen Menschen mit Behinderungen in die Kinder- und Jugendhilfe

      107  6.3 Schlussbemerkungen

      108  Abkürzungsverzeichnis

      109  Literatur

      Auch wenn von Jugendhilfe im engeren Sinne erst ab dem 19. Jahrhundert gesprochen werden kann (vgl. Struck/Schröer 2015, 805), so liegen deren Anfänge bereits mehr als ein halbes Jahrtausend zurück – mindestens seit dieser Zeit existieren Formen von Anstaltserziehung. Während dieses Zeitraums unterlag die Wahrnehmung des eigentlichen Bezugsproblems – als ›problematisch‹ geltende Kinder und Jugendliche bzw. solche, die in ›problematischen‹ Situationen aufwachsen – einer Vielzahl unterschiedlicher, oftmals lokal uneinheitlicher und zeitgebundener Deutungsweisen. Und ebenso unterschiedlich wie die Wahrnehmung des Phänomens im Zeitverlauf waren auch die Ansätze für dessen Bearbeitung. Für das Verständnis des Systems der heutigen Kinder- und Jugendhilfe ist es gleichermaßen notwendig, sowohl organisatorische Differenzierungs-, Spezialisierungs- und Verflechtungsprozesse genauer zu betrachten als auch diese Prozesse auf Veränderungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu beziehen, die in ihrer Dynamik oft weit über konkrete Veränderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hinausweisen. Erst vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen, sich wechselseitig beeinflussenden und bedingenden Entwicklungen – d. h. nur im Zusammenspiel von internen Dynamiken und extern gegebenen ›Möglichkeitshorizonten‹ – wird deutlich, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe sukzessive als System etablieren konnte, das sich durch einen eigenständigen, rechtlich-institutionell garantierten Exklusivitätsanspruch auszeichnet. Dabei wird deutlich werden, dass diesem Prozess keine Zwangsläufigkeit oder ein bestimmtes Telos zugrunde liegt. Vieles an dieser Entwicklung ist zufällig, abhängig von einzelnen Personen und ihren Ideen, von Kämpfen, Siegen und Niederlagen, von den Interessen der Mächtigen und deren Verwobenheit in größere Zusammenhänge. An zentralen Wegscheiden wären deshalb oftmals Alternativen denkbar gewesen – Entwicklungspfade, die aus heutiger Sicht vielleicht einsichtiger oder funktionaler gewesen wären und erst in der Retrospektive und der Rekonstruktion der beteiligten Interessen verständlich werden. Jedoch wird beim Blick zurück ein Muster erkennbar, das vielleicht typisch ist für